Kostendeckungsprinzip

Grundsatz, dass kommunale Gebühren nur die Kosten der Leistung decken dürfen, keine Gewinne.

Gebühren dürfen kosten, was die Leistung kostet – aber nicht mehr: Das regelt das Kostendeckungsprinzip.

Genauer erklärt

Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass die Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken sollen, ohne systematisch Gewinn zu erzielen. Es folgt aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder.

Es umfasst das Kostenüberschreitungsverbot (keine Überdeckung) und häufig ein Kostendeckungsgebot. Es gilt für Kommunalabgaben wie Müll-, Abwasser- oder Niederschlagswassergebühr.

Für Steuern wie die Grundsteuer gilt es nicht – diese werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben. Fehlerhafte Kalkulationen können Gebührensatzungen angreifbar machen.