Pflicht, eine geförderte Sache über einen bestimmten Zeitraum nur für den geförderten Zweck zu nutzen.
Wer eine Förderung erhält, bekommt das Geld nicht bedingungslos: Die Zweckbindung sorgt dafür, dass der Zuschuss auch wirklich dem geförderten Ziel dient.
Genauer erklärt
Die Zweckbindung ist eine Auflage im Zuwendungsbescheid: Die geförderte Anlage oder Maßnahme muss dem im Antrag genannten Zweck dienen und meist für eine festgelegte Bindungsdauer erhalten bleiben.
Wird der Gegenstand vorzeitig verkauft, entfernt oder zweckentfremdet, kann die Förderstelle den Zuschuss anteilig oder ganz zurückfordern.
Dauer und Details stehen in der Förderrichtlinie und im Bescheid. Bei geplanten Änderungen während der Bindungsfrist sollte man vorher mit der Förderstelle sprechen.