Behörde, die über Verkehrsregelungen wie Tempolimits, Parkzonen und Beschilderung entscheidet.
Ob Tempo 30, Halteverbot oder eine neue Ampel – solche Anordnungen trifft die Straßenverkehrsbehörde.
Genauer erklärt
Die Straßenverkehrsbehörde ist die Behörde, die verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) trifft. Bei Kommunen ist sie meist bei Kreis oder kreisfreier Stadt angesiedelt.
Sie entscheidet u. a. über Verkehrszeichen und -einrichtungen, Tempolimits, Halteverbote, Bewohnerparkzonen sowie Ausnahmegenehmigungen und Anordnungen für Baustellen und Veranstaltungen.
Von der Polizei (Verkehrsüberwachung) und dem Straßenbaulastträger (Bau und Unterhalt der Straße) ist sie zu unterscheiden. Ihre Anordnungen müssen sich an den engen Voraussetzungen der StVO orientieren.