Als gefĂ€hrlich eingestufte Hunderasse, fĂŒr die viele Kommunen erhöhte Hundesteuer verlangen.
Manche Hunderassen gelten pauschal als gefĂ€hrlich â als sogenannte Listenhunde unterliegen sie besonderen Auflagen.
Genauer erklÀrt
Als Listenhund (âKampfhundâ) werden Hunde bestimmter Rassen bezeichnet, die in den Gefahrenabwehr- bzw. Hundegesetzen der LĂ€nder als potenziell gefĂ€hrlich eingestuft sind. Welche Rassen auf der Liste stehen, ist von Land zu Land unterschiedlich.
FĂŒr ihre Haltung gelten besondere Auflagen â etwa Sachkundenachweis, Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht oder eine Erlaubnis. Zudem erheben viele Kommunen ĂŒber die Hundesteuersatzung eine deutlich erhöhte Hundesteuer.
Die pauschale Einstufung nach Rassen ist fachlich umstritten, da das Verhalten stark von Haltung und Erziehung abhĂ€ngt. ZustĂ€ndig fĂŒr Kontrolle und Erlaubnis ist meist das Ordnungsamt.