Kommunale Satzung mit Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild von Gebäuden.
Damit ein Ortsbild zusammenpasst, kann die Gemeinde per Gestaltungssatzung Vorgaben zum Aussehen von Gebäuden machen.
Genauer erklärt
Mit einer Gestaltungssatzung regelt eine Gemeinde gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen – etwa Dachform, Farben, Materialien, Fassaden oder Werbeanlagen. Grundlage ist die Landesbauordnung.
Ziel ist der Schutz oder die Entwicklung eines einheitlichen, ortstypischen Erscheinungsbilds, häufig in historischen Ortskernen. Als örtliche Bauvorschrift ist sie im Baugenehmigungsverfahren verbindlich zu beachten.
Sie kann eigenständig oder als Teil eines Bebauungsplans erlassen werden. Wer abweichen will, braucht eine Abweichung oder Befreiung.