Grunderwerbsteuer

Einmalige Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie; nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer.

Beim Kauf eines Grundstücks oder Hauses wird eine der größten Nebenkosten fällig: die Grunderwerbsteuer.

Genauer erklärt

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts an. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis.

Es ist eine Ländersteuer; die Länder legen den Satz selbst fest, weshalb er je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt. Erhoben wird sie vom Finanzamt, nicht von der Kommune.

Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt für die Umschreibung im Grundbuch braucht. Von der laufenden Grundsteuer ist sie klar zu unterscheiden.