Der am Markt erzielbare Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Der Verkehrswert beziffert, was eine Immobilie am Markt realistisch wert ist – der zentrale Maßstab bei Kauf, Erbe oder Streit.
Genauer erklärt
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ein Grundstück zu erzielen wäre. Er ist gesetzlich definiert (§ 194 BauGB).
Ermittelt wird er nach anerkannten Verfahren (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren), oft unter Rückgriff auf Bodenrichtwerte und Daten des Gutachterausschusses. Anders als der Bodenrichtwert bezieht er das konkrete Objekt ein.
Der Verkehrswert spielt eine Rolle bei Kauf und Verkauf, Beleihung, Erbschaft, Scheidung, Enteignung und vor Gericht. Für eine belastbare Bewertung dient ein Verkehrswertgutachten.