Kommunaler Ordnungsdienst

Uniformierter Außendienst des Ordnungsamts ohne Polizeibefugnisse.

Wo die Polizei nicht zuständig oder knapp ist, sorgt vielerorts der kommunale Ordnungsdienst für Ordnung auf Straßen und Plätzen.

Genauer erklärt

Der kommunale Ordnungsdienst (KOD, je nach Ort auch Stadtpolizei) ist der uniformierte Außendienst des Ordnungsamts. Er sorgt vor Ort für die Einhaltung kommunaler Vorschriften.

Typische Aufgaben sind die Überwachung des ruhenden Verkehrs, Kontrolle von Lärm-, Leinen- und Müllvorschriften sowie Präsenz an Brennpunkten. Er kann Ordnungswidrigkeiten ahnden und Platzverweise aussprechen.

Die Befugnisse sind enger als die der Polizei und ergeben sich aus Landesrecht und kommunalen Satzungen. Der KOD ergänzt die Polizei, ersetzt sie aber nicht.