Die Grundsteuer betrifft fast jeden – ob als Eigentümer eines Hauses oder als Mieter über die Nebenkosten. Trotzdem wissen viele nicht genau, wofür sie zahlen und wie sich der Betrag zusammensetzt. Dieser Überblick erklärt verständlich, was die Grundsteuer ist, wer sie zahlt und wie sie seit der Reform berechnet wird.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Sie wird auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben und fließt vollständig an die Kommune, in der das Grundstück liegt. Mit dem Geld finanzieren Gemeinden einen Teil ihrer Aufgaben vor Ort – etwa Straßen, Schulen, Kitas oder Grünflächen.
Wer muss die Grundsteuer zahlen?
Steuerschuldner ist grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks. Bei vermieteten Immobilien dürfen Vermieter die Grundsteuer jedoch über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Damit zahlen am Ende auch Mieterinnen und Mieter die Grundsteuer anteilig mit – meist über die jährliche Nebenkostenabrechnung.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus drei Faktoren, die miteinander multipliziert werden: dem Grundsteuerwert (früher Einheitswert), der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Vereinfacht gilt: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Grundsteuermessbetrag, und dieser Messbetrag mal Hebesatz ergibt die zu zahlende Grundsteuer. Den Grundsteuerwert stellt das Finanzamt fest, die Steuermesszahl ist gesetzlich vorgegeben, und den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Deshalb kann die Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke von Ort zu Ort unterschiedlich hoch ausfallen.
Grundsteuer A, B und C
Man unterscheidet mehrere Arten: Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Grundsteuer B betrifft alle übrigen bebauten und bebaubaren Grundstücke – sie ist für die meisten Bürger relevant. Zusätzlich können Gemeinden seit der Reform eine Grundsteuer C auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben, um Bauland zu mobilisieren und Spekulation entgegenzuwirken.
Die Grundsteuerreform seit 2025
Bis Ende 2024 beruhte die Grundsteuer auf teils jahrzehntealten Einheitswerten. Weil das Bundesverfassungsgericht diese Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde die Grundsteuer reformiert. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue, aktualisierte Grundsteuerwerte. Wie genau bewertet wird, hängt vom Bundesland ab: Einige Länder nutzen das bundeseinheitliche Modell, andere haben eigene Modelle beschlossen. Für Eigentümer bedeutet das, dass sich der zu zahlende Betrag gegenüber früher verändert haben kann – nach oben oder nach unten.
Häufige Fragen
Fließt die Grundsteuer an den Staat oder an die Gemeinde?
Die Grundsteuer fließt vollständig an die Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Können Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann über die Nebenkostenabrechnung anteilig auf Mieter umgelegt werden.
Warum ist die Grundsteuer nicht überall gleich hoch?
Weil jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegt. Dadurch unterscheidet sich die Grundsteuer für ähnliche Grundstücke je nach Ort.