Grundsteuer B berechnen: So setzt sich der Betrag zusammen

Viele Eigentümer fragen sich, wie die Gemeinde eigentlich auf den Betrag im Grundsteuerbescheid kommt. Die gute Nachricht: Die Berechnung folgt einer festen Formel. Wer die drei Bausteine kennt, kann den eigenen Bescheid nachvollziehen und prüfen.

Die Formel: Wert, Messzahl und Hebesatz

Die Grundsteuer B wird in drei Schritten berechnet. Zuerst stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks fest. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert – daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Im letzten Schritt multipliziert die Gemeinde diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Das Ergebnis ist die jährlich zu zahlende Grundsteuer.

Schritt für Schritt nachgerechnet

  • Grundsteuerwert (vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt)
  • mal Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag (im Grundsteuermessbescheid)
  • mal Hebesatz der Gemeinde = zu zahlende Grundsteuer (im Grundsteuerbescheid)

Sie erhalten also in der Regel mehrere Bescheide: zwei vom Finanzamt (Grundsteuerwert und Messbetrag) und den endgültigen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Erst der Bescheid der Gemeinde nennt den tatsächlich zu zahlenden Betrag.

Warum der Hebesatz den Unterschied macht

Grundsteuerwert und Steuermesszahl sind vorgegeben – der Hebesatz aber wird von jeder Gemeinde selbst beschlossen. Ein höherer Hebesatz bedeutet eine höhere Grundsteuer, ein niedrigerer entsprechend weniger. Deshalb kann dasselbe Grundstück in zwei Nachbargemeinden unterschiedlich hoch besteuert werden.

Einen verständlichen Gesamtüberblick zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Grundsteuer verständlich erklärt.

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