Grundsteuer und Miete: Wie die Umlage auf Mieter funktioniert

Die Grundsteuer zahlt formal der Eigentümer – doch bei vermieteten Wohnungen landet sie am Ende oft beim Mieter. Möglich macht das die sogenannte Umlage über die Betriebskosten. So funktioniert sie.

Grundsteuer ist umlagefähig

Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten, die ein Vermieter auf die Mieter umlegen darf – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht die Umlage von Betriebskosten vor. Sie erscheint dann als eigener Posten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Wie wird sie auf die Mieter verteilt?

In einem Mehrfamilienhaus wird die Grundsteuer für das gesamte Grundstück erhoben und anschließend auf die einzelnen Wohnungen verteilt – in der Regel nach Wohnfläche, sofern kein anderer Verteilerschlüssel vereinbart ist. Jeder Mieter trägt also einen Anteil entsprechend der Größe seiner Wohnung.

Was Mieter prüfen können

  • Ist die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen?
  • Passt der Verteilerschlüssel (meist Wohnfläche) zum Mietvertrag?
  • Hat sich der Betrag stark verändert – etwa nach der Grundsteuerreform?

Warum sich Beträge nach der Reform verschoben haben, erklärt der Überblick Grundsteuer verständlich erklärt.

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