Bei der Kommunalwahl entscheiden Bürger, wer ihre Gemeinde in den nächsten Jahren gestaltet. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland – die Grundprinzipien sind aber überall ähnlich.
Zusammenfassung
- 🗳️ Gewählt werden Rat, Kreistag, meist auch Bürgermeister und Landrat
- 🇪🇺 Auch EU-Bürger dürfen kommunal wählen
- 🔢 Kumulieren: bis zu drei Stimmen für eine Person
- 🔀 Panaschieren: Stimmen über Listen verteilen
Wer wird gewählt?
Bei Kommunalwahlen werden je nach Ort der Gemeinderat oder Stadtrat, der Kreistag und in den meisten Bundesländern auch Bürgermeister und Landrat direkt gewählt. In größeren Städten kommen teils Bezirks- oder Ortsbeiräte hinzu.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind in der Regel alle Deutschen und EU-Bürger, die in der Gemeinde wohnen – das Mindestalter liegt je nach Bundesland bei 16 oder 18 Jahren. Anders als bei Bundestagswahlen dürfen EU-Bürger auf kommunaler Ebene also mitwählen.
Kumulieren und Panaschieren
In vielen Bundesländern haben Wähler mehrere Stimmen und können sie frei verteilen: Beim Kumulieren geben Sie einem Kandidaten bis zu drei Stimmen, beim Panaschieren verteilen Sie Ihre Stimmen über verschiedene Listen hinweg. Das macht den Stimmzettel groß, gibt Ihnen aber viel Einfluss darauf, welche Personen tatsächlich einziehen.
Briefwahl und Wahltag
Wie bei anderen Wahlen können Sie per Briefwahl abstimmen oder am Wahltag ins Wahllokal gehen. Die Wahlbenachrichtigung kommt per Post; darin stehen Wahllokal und Hinweise zur Briefwahl.
Was die Gewählten danach tun, erklärt der Bereich Kommunalpolitik verstehen. Überblick: Mitbestimmen in der Kommune.
Häufige Fragen
Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?
Deutsche und EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde – das Mindestalter liegt je nach Bundesland bei 16 oder 18 Jahren.
Was bedeutet Kumulieren?
Einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben – so stärken Sie gezielt einzelne Personen.
Was bedeutet Panaschieren?
Die eigenen Stimmen über Kandidaten verschiedener Listen verteilen – unabhängig von Parteigrenzen.