Ob Hauseigentümer für die Erneuerung ihrer Straße zahlen müssen, hängt vor allem von einem ab: dem Bundesland. Der Straßenausbaubeitrag war lange in fast ganz Deutschland üblich – doch seit 2018 hat eine Reformwelle das Bild grundlegend verändert. Diese Seite zeigt für alle 16 Länder, wo die Beiträge abgeschafft sind, wo die Kommune selbst entscheidet und wo sie Pflicht bleiben.
Wichtig zur Einordnung: Es geht hier um den Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung und Verbesserung bestehender Straßen – nicht um den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung, der bundesweit im Baugesetzbuch geregelt und davon unberührt ist.
Der Bundesland-Vergleich
| Bundesland | Straßenausbaubeitrag | seit | Wiederkehrende Beiträge | Landesausgleich | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | nie erhoben | – | – | Straßenbauzuweisungen | KAG BW (keine STRABS) |
| Bayern | abgeschafft | 2018 | entfallen | ja (pauschal + Härtefonds) | Art. 5 KAG |
| Berlin* | abgeschafft | 2012 | – | nein | Landesrecht Berlin |
| Brandenburg | abgeschafft | 2019 | entfallen | ja | § 8 KAG Bbg |
| Bremen* | uneinheitlich | – | – | nein | KAG HB / Ortsrecht |
| Hamburg* | abgeschafft | 2016 | – | entfällt | Landesrecht HH |
| Hessen | Kann-Regelung | 2018 | möglich (§ 11a) | teilweise | §§ 11, 11a KAG HE |
| Mecklenburg-Vorpommern | abgeschafft | 2018 | entfallen | ja | § 8a KAG M-V |
| Niedersachsen | Kann-Regelung | – | möglich (§ 6b) | nein | §§ 6, 6b NKAG |
| Nordrhein-Westfalen | abgeschafft | 2024 | entfallen | ja (Erstattung) | § 8 KAG NRW |
| Rheinland-Pfalz | verpflichtend (nur wiederkehrend) | 2024 | Pflicht (§ 10a) | teilw. Umstellungshilfe | §§ 10, 10a KAG RLP |
| Saarland | Kann-Regelung | – | möglich | nein | § 8 KAG Saarland |
| Sachsen | Kann-Regelung | 2007 | nicht vorgesehen | nein | § 8 SächsKAG |
| Sachsen-Anhalt | abgeschafft | 2020 | entfallen | teilweise | § 6a KAG LSA (aufgeh.) |
| Schleswig-Holstein | Kann-Regelung | – | möglich (§ 8a) | nein | §§ 8, 8a KAG SH |
| Thüringen | abgeschafft | 2019 | entfallen | ja (+ Härtefonds) | § 7 ThürKAG (aufgeh.) |
* Stadtstaaten: Berlin und Hamburg finanzieren den Straßenerhalt aus dem Landeshaushalt. Im Land Bremen erhebt nur die Stadt Bremerhaven noch Straßenausbaubeiträge; die Stadt Bremen erhebt faktisch keine. Baden-Württemberg ist das einzige Flächenland, das Straßenausbaubeiträge nie erhoben hat.
Drei Modelle: abgeschafft, Kann oder Pflicht
Abgeschafft sind die Beiträge inzwischen in Bayern (2018), Mecklenburg-Vorpommern (2018), Thüringen (2019), Brandenburg (2019), Sachsen-Anhalt (2020) und Nordrhein-Westfalen (2024) sowie – früher – in den Stadtstaaten Hamburg (2016) und Berlin (2012). In diesen Ländern gleicht meist das Land die entgangenen Einnahmen ganz oder teilweise aus.
Eine Kann-Regelung gilt in Hessen, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein: Hier entscheidet jede Kommune per Satzung selbst, ob sie erhebt – viele verzichten inzwischen freiwillig, verpflichtet ist keine. In diesen Ländern hängt die Belastung also zusätzlich von der eigenen Gemeinde ab. Einen Sonderweg geht Rheinland-Pfalz: Dort sind einmalige Beiträge abgeschafft, seit 2024 gilt aber flächendeckend die Pflicht zu wiederkehrenden Beiträgen, die alle Anlieger eines Gebiets regelmäßig zahlen.
Der Straßenausbaubeitrag gehört zu den Kommunalabgaben und wird auf Grundlage der Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder erhoben; verwandt ist der Anliegerbeitrag.
Stand & Quellen
Stand: Juli 2026. Die Angaben sind gegen die Kommunalabgabengesetze der Länder, offizielle Landesministerien/Landtags-Quellen sowie das KommunalWiki der Heinrich-Böll-Stiftung abgeglichen. In den Kann-Ländern entscheidet die einzelne Gemeinde; maßgeblich ist dort die örtliche Satzung.
- Kommunalabgabengesetze (KAG) der 16 Länder (Fundstellen in der Tabelle)
- Landesministerien und Landtage (Reform- und Ausgleichsregelungen)
- KommunalWiki der Heinrich-Böll-Stiftung: „Straßenausbaubeitrag“
Teil der Reihe: Kommunalrecht im Bundesland-Vergleich – alle Themen der 16 Länder im Überblick.
Häufige Fragen
In welchen Bundesländern sind Straßenausbaubeiträge abgeschafft?
Mehrere Länder haben die Beiträge abgeschafft oder freiwillig gestellt, andere halten daran fest oder gewähren Landeszuschüsse. Die Vergleichstabelle zeigt den Stand je Land – maßgeblich ist das jeweilige Kommunalabgabengesetz.
Was ist der Unterschied zwischen Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen?
Erschließungsbeiträge fallen für die erstmalige Herstellung einer Straße an (bundesrechtlich im BauGB), Straßenausbaubeiträge für die spätere Erneuerung (Landesrecht, KAG). Die Abschaffung betrifft nur die Ausbaubeiträge.
Wer legt die Höhe fest?
Die Gemeinde über ihre Satzung im Rahmen des Landes-KAG; die Anlieger tragen einen nach Straßentyp gestaffelten Anteil.