Bußgeldbescheid

Förmlicher Bescheid über ein Bußgeld; Einspruch ist binnen zwei Wochen möglich.

Der Bußgeldbescheid macht eine Ordnungswidrigkeit amtlich – und setzt die zu zahlende Geldbuße fest.

Genauer erklärt

Der Bußgeldbescheid ist der Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde eine Ordnungswidrigkeit feststellt und eine Geldbuße festsetzt. Er ergeht, wenn die Sache nicht mit einem einfachen Verwarnungsgeld erledigt wird.

Er enthält u. a. den Tatvorwurf, die Höhe der Geldbuße, Nebenfolgen (etwa Punkte oder Fahrverbot) sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Häufig kommen Gebühr und Auslagen hinzu.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden; hilft die Behörde nicht ab, entscheidet das Amtsgericht. Ohne fristgerechten Einspruch wird er bestandskräftig und vollstreckbar.