Kommunalwahlrecht in allen 16 Bundesländern: Wahlalter, Kumulieren, Panaschieren

Wie viel Einfluss Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Gemeinderats haben, entscheidet das Kommunalwahlrecht des Landes – und das unterscheidet sich stark. Diese Seite vergleicht Wahlalter, Kumulieren, Panaschieren und Wahlperiode für alle 16 Länder.

Die Regeln im Bundesland-Vergleich

BundeslandWahlalterKumulierenPanaschierenWahlperiodeRechtsgrundlage
Baden-Württemberg16jaja5 JahreKomWG BW
Bayern18jaja6 JahreGLKrWG
Berlin16neinnein5 JahreLWahlG (BVV)
Brandenburg16jaja5 JahreBbgKWahlG
Bremen16jaja4 JahreBremWahlG
Hamburg16jaja5 JahreBezVWG
Hessen18jaja5 JahreKWG Hessen
Mecklenburg-Vorpommern16jaja5 JahreLKWG M-V
Niedersachsen16jaja5 JahreNKWG
Nordrhein-Westfalen16neinnein5 JahreKWahlG NRW
Rheinland-Pfalz18jaja5 JahreKWG RLP
Saarland18neinnein5 JahreKWG Saarland
Sachsen18jaja5 JahreSächsKomWG
Sachsen-Anhalt16jaja5 JahreKWG LSA
Schleswig-Holstein16neinja*5 JahreGKWG
Thüringen16jaja5 JahreThürKWG

In elf Ländern darf man schon mit 16 wählen; nur Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen setzen 18 voraus. Kumulieren und Panaschieren – das Häufeln und Verteilen von Stimmen über Listen hinweg – sind in den meisten Ländern möglich; mit starrer Liste wählen nur Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Berlin. *Schleswig-Holstein erlaubt Panaschieren nur in kleineren Gemeinden. Die Wahlperiode beträgt fast überall fünf Jahre (Bayern sechs, Bremen vier). In Berlin und Hamburg gilt dies für die Bezirksebene, in Bremen für Beiräte bzw. Bremerhaven.

Stand & Quellen

Stand: Juli 2026. Abgeglichen gegen die Landeswahlgesetze/Landeswahlleiter, die Bundeszentrale für politische Bildung und Wikipedia. Mehr zum Ablauf im Ratgeber Kommunalwahl erklärt.

  • Kommunalwahlgesetze der 16 Länder und Landeswahlleiter
  • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Kommunalwahlen

Teil der Reihe: Kommunalrecht im Bundesland-Vergleich – alle Themen der 16 Länder im Überblick.