Listenhunde: In welchen Bundesländern gibt es eine Rasseliste?

Ob eine Hunderasse pauschal als gefährlich gilt, entscheidet jedes Bundesland selbst – über eine Rasseliste im Landeshundegesetz. Für gelistete Hunde (umgangssprachlich Listenhunde) gelten besondere Auflagen. Diese Seite zeigt, welche Länder überhaupt noch eine Rasseliste führen.

Rasselisten im Bundesland-Vergleich

BundeslandRasselisteGelistete Rassen (Auswahl)Rechtsgrundlage
Baden-Württembergja (2 Kategorien)Pitbull, Am. Staffordshire, Bullterrier u. a.Kampfhunde-VO BW
Bayernja (2 Kategorien)Pitbull, Am. Staff., Staff. Bull., Tosa Inu, Bandog u. a.Kampfhundeverordnung / LStVG
BerlinjaPitbull, Am. Staffordshire, BullterrierHundeG Bln
Brandenburgnein (seit 2024)– (Einzelfall nach Verhalten)BbgHundeHV
BremenjaPitbull, Bullterrier, Am. Staff., Staff. Bull.BremHundeG
Hamburgja (2 Kategorien)Pitbull, Am. Staff., Staff. Bull., Bullterrier u. a.HundeG HH
HessenjaPitbull, Am. Staff., Staff. Bull., Bullterrier u. a.HundeVO Hessen
Mecklenburg-Vorpommernnein (seit 2022)– (Einzelfall nach Verhalten)HundehVO M-V
Niedersachsennein– (Einzelfall nach Verhalten)NHundG
Nordrhein-Westfalenja (2 Gruppen)Pitbull, Am. Staff., Staff. Bull., Bullterrier (+ Gruppe 2)LHundG NRW
Rheinland-PfalzjaAm. Pitbull, Am. Staff., Staff. Bull.LHundG RLP
SaarlandjaAm. Pitbull, Am. Staff., Staff. Bull.LHundG Saarland
SachsenjaAm. Staff., Bullterrier, PitbullSächsGefHundG
Sachsen-AnhaltjaPitbull, Am. Staff., Staff. Bull., BullterrierHundeG LSA
Schleswig-Holsteinnein (seit 2016)– (Einzelfall nach Verhalten)GefHG SH
Thüringennein (seit 2018)– (Einzelfall nach Verhalten)ThürTierGefG

Fünf Länder haben ihre Rasseliste inzwischen abgeschafft und stufen Hunde nur noch im Einzelfall nach Verhalten ein: Brandenburg (2024), Mecklenburg-Vorpommern (2022), Thüringen (2018), Schleswig-Holstein (2016) und Niedersachsen. In den übrigen Ländern bilden die vier „Kampfhund“-Rassen – Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier – den Kern; einige Länder listen zusätzliche Rassen als ‚vermutet gefährlich‘. Unabhängig davon erheben viele Kommunen über die Hundesteuersatzung eine deutlich erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde.

Stand & Quellen

Stand: Juli 2026. Ob eine Rasse gelistet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Landeshundegesetz bzw. der Gefahrhunde-Verordnung; zuständig für Erlaubnis und Kontrolle ist meist das Ordnungsamt. Die genaue Rassenzahl einzelner Länder sollte am Originalgesetz geprüft werden.

  • Landeshundegesetze und Gefahrhunde-Verordnungen der 16 Länder
  • Landesportale und amtliche Verwaltungsvorschriften

Teil der Reihe: Kommunalrecht im Bundesland-Vergleich – alle Themen der 16 Länder im Überblick.

Häufige Fragen

Was ist ein Listenhund?

Ein Hund einer Rasse, die in der Landes-Hundeverordnung als potenziell gefährlich gilt. Für solche Hunde gelten besondere Auflagen.

In welchen Bundesländern gibt es eine Rasseliste?

Die meisten Länder haben eine Rasseliste, einige verzichten darauf und stellen auf das Verhalten des einzelnen Hundes ab. Die Tabelle zeigt den Stand je Land.

Welche Auflagen gelten für Listenhunde?

Je nach Land etwa Wesenstest, Sachkundenachweis, Leinen- und Maulkorbpflicht oder Erlaubnispflicht. Maßgeblich ist das Landeshundegesetz – die Hundesteuer ist davon getrennt und kommunal geregelt.