Ein Schwerbehindertenausweis öffnet den Zugang zu zahlreichen Nachteilsausgleichen – von Steuerfreibeträgen bis zum vergünstigten ÖPNV. Wir erklären, wer ihn bekommt, wie der Antrag läuft und was die Merkzeichen bedeuten.
Zusammenfassung
- ⚔️ Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 besteht Anspruch auf den Ausweis
- 🏢 Zuständig ist das Versorgungsamt bzw. Amt für Soziales und Teilhabe
- 🏷️ Merkzeichen wie G, aG oder H bringen zusätzliche Nachteilsausgleiche
- 🛡️ Vorteile reichen von Steuerfreibetrag bis zum kostenlosen ÖPNV-Ticket
Wer einen Ausweis bekommt
Einen Schwerbehindertenausweis erhält, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen kann. Der GdB wird unabhängig von der Ursache der Beeinträchtigung festgestellt – ob körperlich, seelisch oder durch eine chronische Erkrankung. Bei mehreren Beeinträchtigungen werden die Einzelwerte nicht einfach addiert, sondern gemeinsam bewertet.
Antrag stellen
Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt, das je nach Bundesland auch Amt für Soziales und Teilhabe oder ähnlich heißt. Benötigt werden das Antragsformular, ein Lichtbild sowie eine Übersicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte samt Diagnosen. Das Amt holt anschließend selbst ärztliche Befunde ein, ein eigenes Gutachten müssen Sie in der Regel nicht beibringen.
Grad der Behinderung (GdB)
Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und richtet sich nach der sogenannten Versorgungsmedizin-Verordnung, die für einzelne Erkrankungen und Beeinträchtigungen Richtwerte vorgibt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Liegt der GdB darunter, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragt werden, etwa um besonderen Kündigungsschutz im Job zu erhalten.
Merkzeichen und was sie bedeuten
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung, berechtigt zu Schwerbehindertenparkplätzen
- H – Hilflosigkeit, dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen
- Bl – Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
- RF – Berechtigung zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Nachteilsausgleiche
Mit Ausweis und je nach Merkzeichen stehen unter anderem ein höherer steuerlicher Pauschbetrag, vergünstigte oder kostenlose Nutzung des ÖPNV, Zusatzurlaub im Job, besonderer Kündigungsschutz sowie Ermäßigungen bei Eintrittspreisen zur Verfügung. Welche Vergünstigungen konkret greifen, hängt vom GdB und den eingetragenen Merkzeichen ab.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Je nach Auslastung des Amtes und Umfang der einzuholenden ärztlichen Unterlagen kann die Bearbeitung mehrere Wochen bis wenige Monate dauern.
Muss der Ausweis erneuert werden?
Ja, viele Ausweise werden befristet ausgestellt. Vor Ablauf erhalten Sie in der Regel die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen, falls die Beeinträchtigung fortbesteht.
Kann ich gegen einen abgelehnten Antrag vorgehen?
Ja, gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hilft der Widerspruch nicht, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.