Bei öffentlichen Aufträgen, Konzessionen oder bestimmten Gewerbeanmeldungen verlangen Behörden oft eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wir erklären, was das Dokument bescheinigt und wie Sie es bekommen.
Zusammenfassung
- 📄 Bestätigt, dass keine rückständigen Steuerschulden bestehen
- 🏢 Ausgestellt vom zuständigen Finanzamt, nicht von der Kommune
- 🛣️ Benötigt für öffentliche Aufträge, Konzessionen und manche Gewerbe
- ⏱️ Bearbeitungsdauer meist wenige Werktage
Was die Bescheinigung ist
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Unternehmen zum Ausstellungszeitpunkt keine rückständigen Steuerschulden beim Finanzamt hat oder eine Ratenzahlung eingehalten wird. Sie dient Auftraggebern und Behörden als Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit eines Unternehmens.
Wer sie ausstellt
Zuständig ist das Finanzamt, bei dem das Unternehmen steuerlich geführt wird – nicht das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Kommune. Der Antrag kann formlos schriftlich oder über ein Formular des jeweiligen Finanzamts gestellt werden, teils auch online über ELSTER.
Wann sie gebraucht wird
- Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren
- Beantragung bestimmter Konzessionen, etwa im Taxi- oder Güterverkehrsgewerbe
- Nachweis gegenüber Geschäftspartnern oder Banken bei größeren Verträgen
- manche Gewerbeanmeldungen mit Erlaubnispflicht, etwa im Bewachungsgewerbe
Kosten und Dauer
Die Ausstellung ist bei den meisten Finanzämtern kostenfrei oder wird nur mit einer geringen Gebühr von wenigen Euro berechnet. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Werktage, kann sich aber verzögern, wenn zunächst offene Steuerfragen geklärt werden müssen. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung frühzeitig vor einer Ausschreibungsfrist zu beantragen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Eine feste Geltungsdauer gibt es nicht, viele Auftraggeber akzeptieren aber nur Bescheinigungen, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Prüfen Sie die Anforderung des jeweiligen Auftraggebers.
Was passiert bei bestehenden Steuerschulden?
Bestehen rückständige Steuern, verweigert das Finanzamt die Bescheinigung in der Regel. Wird eine vereinbarte Ratenzahlung eingehalten, stellen manche Ämter die Bescheinigung dennoch aus – fragen Sie im Zweifel direkt nach.
Brauche ich die Bescheinigung auch als Kleinunternehmer?
Nur wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben, die eine solche Bescheinigung voraussetzt. Im normalen Geschäftsalltag benötigen die meisten Kleinunternehmer sie nicht.