Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden – und betrifft nicht nur Unternehmen direkt, sondern letztlich auch, wie viel Geld eine Kommune für Schulen, Straßen oder Kitas zur Verfügung hat. Hier erklären wir verständlich, wer Gewerbesteuer zahlt und wie sie berechnet wird.
Zusammenfassung
- 🏪 Zahlen müssen angemeldete Gewerbebetriebe, nicht aber Freiberufler oder Land-/Forstwirte
- 💶 Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro
- 🏢 Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest – das erklärt die großen Unterschiede zwischen Orten
- 🏗️ Die Einnahmen fließen direkt in den Gemeindehaushalt, etwa für Schulen, Kitas und Infrastruktur
Wer Gewerbesteuer zahlen muss
Gewerbesteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder, der ein angemeldetes Gewerbe betreibt – unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft (etwa eine GbR oder OHG) oder eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH handelt. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind dagegen Freiberufler wie Ärzt*innen, Anwält*innen, Architekt*innen oder Journalist*innen sowie Land- und Forstwirt*innen. Wer sich unsicher ist, ob eine Tätigkeit als Gewerbe oder als freier Beruf gilt, findet mehr dazu in unserem Beitrag Gewerbe anmelden.
Der Freibetrag: Kleine Gewerbe zahlen oft nichts
Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen zwar eine Gewerbesteuererklärung abgeben, zahlen aber erst ab einem jährlichen Gewerbeertrag von 24.500 Euro tatsächlich Gewerbesteuer – und dann auch nur auf den Betrag, der diese Grenze übersteigt. Viele kleinere Gewerbebetriebe und Nebengewerbe bleiben dadurch faktisch steuerfrei. Anders bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG: Sie haben keinen Freibetrag und zahlen bereits ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer.
Wie die Gewerbesteuer berechnet wird
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ermittelt das Finanzamt aus dem Gewerbeertrag (abzüglich Freibetrag, falls zutreffend) mit einer bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag. Diesen Messbetrag multipliziert die Gemeinde anschließend mit ihrem eigenen Hebesatz, der meist zwischen 200 und 900 Prozent liegt – der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 Prozent. Je höher der Hebesatz, desto höher die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer bei gleichem Gewinn.
Warum der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde variiert
Der Hebesatz ist eine der wenigen Stellschrauben, mit denen Kommunen ihre eigenen Einnahmen aktiv beeinflussen können – der Gemeinderat legt ihn im Rahmen der Haushaltsplanung fest. Gemeinden mit niedrigem Hebesatz versprechen sich dadurch oft, attraktiver für ansiedlungswillige Unternehmen zu sein; Gemeinden mit hohem Finanzbedarf setzen den Hebesatz entsprechend höher an. Das erklärt, warum derselbe Gewinn in zwei benachbarten Gemeinden zu ganz unterschiedlichen Steuerbeträgen führen kann. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen direkt in den Haushalt der jeweiligen Gemeinde und finanzieren dort unter anderem Schulen, Kitas, Straßen und andere öffentliche Infrastruktur – ein Teil wird über die sogenannte Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt.
Häufige Fragen
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Freiberufliche Tätigkeiten wie die von Ärzt*innen, Anwält*innen oder Journalist*innen sind von der Gewerbesteuer ausgenommen.
Zahlt jedes kleine Gewerbe automatisch Gewerbesteuer?
Nein. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro im Jahr tatsächlich Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH haben dagegen keinen Freibetrag.
Warum ist die Gewerbesteuer in manchen Gemeinden höher als in anderen?
Weil jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegt, mit dem der bundeseinheitlich berechnete Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Hebesatz liegt meist zwischen 200 und 900 Prozent und wird vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung bestimmt.