Nicht jedes Bauvorhaben braucht eine Genehmigung. Kleinere Projekte wie ein Gartenhaus oder ein Carport sind unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei. Doch Vorsicht: Regelfrei heißt nicht regellos.
Was oft ohne Genehmigung geht
- kleine Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe
- Carports und Garagen in begrenztem Umfang
- Terrassenüberdachungen, Gartenzäune und Gewächshäuser
Was genau verfahrensfrei ist, regelt die Landesbauordnung – und die unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Maßgeblich sind meist die Größe, die Höhe und der Abstand zur Grundstücksgrenze.
Verfahrensfrei ist nicht regelfrei
Auch ohne Bauantrag müssen Sie die Vorgaben des Bebauungsplans, die Abstandsflächen zum Nachbarn und den Denkmalschutz einhalten. Wer sich nicht daran hält, muss den Bau im schlimmsten Fall wieder abreißen. Im Zweifel lohnt eine kurze Nachfrage beim Bauamt.
Ist doch eine Genehmigung nötig, hilft der Beitrag Bauantrag stellen weiter. Überblick: Bauen in der Gemeinde.