Baugenehmigung

Behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.

Ohne Baugenehmigung kein Bau: Sie ist die behördliche Erlaubnis, ein Vorhaben wie geplant zu errichten.

Genauer erklärt

Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde bestätigt, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Sie wird auf Bauantrag erteilt und ist meist Voraussetzung für den Baubeginn.

Geprüft werden u. a. die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan, die Vorschriften der Landesbauordnung – etwa Abstandsflächen – und die Erschließung. Den Antrag muss in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser einreichen.

Für kleinere Vorhaben gibt es je nach Land Erleichterungen bis hin zur Genehmigungsfreiheit. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut (Schwarzbau), riskiert Baustopp, Bußgeld und Rückbau.