Schulausflug, Nachhilfe, Vereinsbeitrag: Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder aus einkommensschwachen Familien dabei, an Schule, Kultur und Freizeit teilzunehmen. Wir zeigen, wer Anspruch hat, welche Leistungen es gibt und wie der Antrag abläuft.
Zusammenfassung
- 🎒 Anspruch besteht für Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten
- 🎒 195 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf, dazu Nachhilfe, Ausflüge und Klassenfahrten zu den tatsächlichen Kosten
- ⚽ 15 Euro monatlich für Vereinsbeitrag, Musikunterricht oder ähnliche Freizeitangebote
- 📝 Antrag je nach Leistungsart beim Jobcenter oder bei der Kommune
Wer Anspruch hat
Bildung und Teilhabe (BuT) steht Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren zu, deren Familie eine der folgenden Leistungen erhält: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (Grundsicherung) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Alle im Haushalt lebenden Kinder sind erfasst, nicht nur ein Kind pro Familie.
Diese Leistungen gibt es
- Schulbedarf: 195 Euro pro Schuljahr, aufgeteilt in 130 Euro zu Schuljahresbeginn und 65 Euro im Frühjahr
- Lernförderung: Nachhilfe wird in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn sie zum Erreichen der wesentlichen Lernziele nötig ist
- Schülerbeförderung: tatsächliche Kosten für den Schulweg, soweit nicht anderweitig gedeckt
- Ausflüge und Klassenfahrten: eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden in voller Höhe übernommen
- Mittagsverpflegung: Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita
- Teilhabe an Freizeit, Sport und Kultur: 15 Euro monatlich für Vereinsbeitrag, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder ähnliche Angebote
Antrag stellen
Wo Sie den Antrag stellen, hängt davon ab, welche Grundleistung Ihre Familie bezieht: Bei Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe die Kommune, meist das Sozialamt oder eine eigene BuT-Stelle. Viele Kommunen bieten die Antragstellung mittlerweile online an. Am einfachsten ist es, sich direkt an die Stelle zu wenden, die bereits die Grundleistung bewilligt hat – sie kann meist auch zur Bildung und Teilhabe beraten.
Weitere Familienleistungen erklären wir in unseren Beiträgen zum Kindergeld und zum Unterhaltsvorschuss.
Häufige Fragen
Muss ich für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen?
In der Regel ja, die Leistungen werden pro Kind geprüft und bewilligt, auch wenn mehrere Kinder in einem Antrag gemeinsam erfasst werden können. Die zuständige Stelle informiert dazu im Einzelfall.
Bekomme ich das Geld ausgezahlt oder wird direkt abgerechnet?
Meist erfolgt die Zahlung direkt an den Anbieter, etwa die Schule, den Verein oder die Musikschule, oder als Gutschein. Nur der Schulbedarf wird in der Regel direkt an die Familie ausgezahlt.
Gilt der Anspruch auch für Kinder in der Kita?
Teilweise: Der Zuschuss zur Mittagsverpflegung gilt auch für Kinder in der Kita, die übrigen Leistungen wie Schulbedarf und Schülerbeförderung setzen dagegen den Schulbesuch voraus.