Neben dem klassischen Kennzeichen gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Sonderformen, die sich für bestimmte Fahrzeuge oder Nutzungsarten lohnen können – vom Saisonkennzeichen fürs Cabrio bis zum Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge. Wir stellen die wichtigsten Kennzeichenarten vor.
Zusammenfassung
- 🌞 Das Saisonkennzeichen spart Steuer und Versicherung außerhalb der Nutzungszeit – ideal für Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil
- 🔄 Mit dem Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge derselben Klasse ein Schild, fahren darf aber immer nur eines
- 🟡 Das gelbe Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage, etwa für Probe- und Überführungsfahrten
- ⚡ Das E-Kennzeichen bringt Steuervorteile und teils kommunale Privilegien für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen ist für Fahrzeuge gedacht, die nur einen Teil des Jahres genutzt werden, etwa Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile. Sie legen bei der Zulassung einen Zeitraum von mindestens 2 und höchstens 11 Monaten fest, der auf dem Kennzeichen sichtbar aufgedruckt ist. Außerhalb dieser Saison ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet: Es darf nicht gefahren werden, dafür fallen in dieser Zeit auch keine Kfz-Steuer und meist keine Versicherungsbeiträge an. Der Zeitraum wiederholt sich danach automatisch jedes Jahr, ohne dass Sie erneut zur Zulassungsstelle müssen.
Wechselkennzeichen
Beim Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse ein gemeinsames Kennzeichen – möglich etwa für zwei Pkw, zwei Motorräder oder einen Pkw mit Anhänger. Gefahren werden darf aber immer nur eines der beiden Fahrzeuge gleichzeitig, das jeweils andere muss auf einem privaten Grundstück abgestellt sein. Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen vorderen Teil mit „W“-Kennzeichnung und individuellen hinteren Teilen mit jeweils eigener HU-Plakette. Die Zulassung kostet etwa 65 Euro Verwaltungsgebühr zuzüglich rund 20 bis 30 Euro für die Schilder. Beide Fahrzeuge müssen separat versichert werden und die Kfz-Steuer fällt für beide in voller Höhe an – der finanzielle Vorteil liegt vor allem bei den Zulassungs- und manchen Versicherungskosten, nicht bei der Steuer.
Kurzzeitkennzeichen
Das gelbe Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage und ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, etwa für Probefahrten oder Überführungsfahrten zum neuen Zulassungsort. Voraussetzung ist ein gültiger TÜV. Die Nutzung ist auf das Inland beschränkt, eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung ist im Kaufpreis des Kennzeichens automatisch enthalten.
Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und in einem erhaltungswürdigen Zustand sind, können ein H-Kennzeichen erhalten. Es bringt eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro pro Jahr unabhängig von Hubraum oder Schadstoffklasse mit sich sowie freie Einfahrt in alle Umweltzonen. Ob das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, wird meist im Rahmen eines TÜV-Gutachtens geprüft.
E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen mit dem Zusatz „E“ am Ende kennzeichnet reine Elektrofahrzeuge, bestimmte Plug-in-Hybride (mit maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer oder mindestens 40 Kilometern elektrischer Reichweite) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Reine Elektrofahrzeuge sind bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Je nach Kommune ermöglicht das E-Kennzeichen zusätzliche Vorteile wie die Nutzung von Busspuren oder kostenloses Parken auf ausgewiesenen Flächen – die genauen Regelungen legt jede Gemeinde selbst fest.
Wunschkennzeichen
Bei der Zulassung können Sie in vielen Kommunen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination reservieren, sofern diese noch nicht vergeben und zulässig ist – anstößige oder verbotene Kombinationen werden von der Zulassungsstelle abgelehnt. Die Reservierung ist meist online über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde möglich und kostet zusätzlich zur regulären Zulassungsgebühr in der Regel einen zweistelligen Eurobetrag.
Mehr zum Thema Fahrzeuganmeldung lesen Sie in unserem Beitrag Auto ummelden.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fahren?
Nein, außerhalb des festgelegten Zeitraums ist das Fahrzeug nicht zugelassen und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen, auch nicht auf privatem Gelände in Ausnahmefällen ohne gesonderte Erlaubnis.
Kann ich ein Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad nutzen?
Nein, beide Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Ein Pkw und ein Motorrad können sich also kein Wechselkennzeichen teilen.
Bekomme ich mit einem E-Kennzeichen automatisch Vorteile wie Busspurnutzung?
Nicht automatisch überall. Ob Busspuren genutzt oder Parkgebühren erlassen werden, entscheidet jede Kommune selbst. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Regelungen vor Ort gelten.