Unterhaltsvorschuss beantragen: Höhe, Voraussetzungen und Dauer

Zahlt der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt, können Alleinerziehende beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat springt dann vorübergehend ein. Wir zeigen, wie hoch die Leistung 2026 ausfällt, wer sie bekommt und wie lange sie gezahlt wird.

Zusammenfassung

  • 💶 2026 gilt: 227 Euro (0–5 Jahre), 299 Euro (6–11 Jahre), 394 Euro (12–17 Jahre) monatlich
  • 📝 Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes
  • 🏠 Anspruch besteht, solange das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt
  • 🎂 Gezahlt wird längstens bis zur Volljährigkeit, bei 12- bis 17-Jährigen gelten zusätzliche Bedingungen

Wer Anspruch hat

Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, wenn der andere Elternteil keinen, keinen regelmäßigen oder nur teilweisen Unterhalt zahlt. Auf das Einkommen des betreuenden Elternteils kommt es dabei grundsätzlich nicht an. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen: Entweder bezieht der betreuende Elternteil keine Bürgergeld-Leistungen, oder er erzielt bei laufendem Bürgergeld-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich.

Höhe 2026

Alter des KindesMonatlicher Betrag
0 bis 5 Jahre227 Euro
6 bis 11 Jahre299 Euro
12 bis 17 Jahre394 Euro

Zahlt der andere Elternteil bereits einen Teilbetrag, wird dieser vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Auch Kindergeld wird auf den Anspruch angerechnet.

Wie lange wird gezahlt?

Der Unterhaltsvorschuss wird spätestens bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, solange die übrigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Eine feste Bezugsdauer darüber hinaus gibt es nicht – solange Anspruch besteht, wird durchgehend gezahlt.

Antrag stellen

Der Antrag wird schriftlich beim Jugendamt am Wohnort des Kindes gestellt. Viele Jugendämter bieten inzwischen auch eine Online-Antragstellung an. Die zuständige Stelle finden Sie über die Website Ihrer Kommune oder über die Suchfunktion des Bundesfamilienministeriums. Das Jugendamt fordert den gezahlten Betrag anschließend beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück – das ist Aufgabe der Behörde, nicht des betreuenden Elternteils.

Weitere Familienleistungen erklären wir in den Beiträgen zum Kindergeld und zu Bildung und Teilhabe.

Häufige Fragen

Spielt mein eigenes Einkommen für den Anspruch eine Rolle?

Bei Kindern bis 11 Jahren grundsätzlich nicht. Bei 12- bis 17-Jährigen ist es relevant, wenn Sie gleichzeitig Bürgergeld beziehen: Dann müssen Sie mindestens 600 Euro brutto im Monat selbst verdienen, damit Anspruch besteht.

Muss ich den anderen Elternteil selbst zur Zahlung auffordern?

Nein. Nach Bewilligung des Unterhaltsvorschusses fordert das Jugendamt den Betrag eigenständig beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

Wird Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?

Ja, das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss angerechnet und mindert den ausgezahlten Betrag entsprechend.