Kindergeld erhalten fast alle Eltern in Deutschland – unabhängig vom eigenen Einkommen. Hier erfahren Sie, wie hoch das Kindergeld aktuell ist, wo Sie es beantragen und wie lange der Anspruch besteht.
Zusammenfassung
- 💶 Kindergeld beträgt 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig vom Elterneinkommen
- 🎂 Gezahlt wird mindestens bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis zu 25 Jahre
- 🏢 Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, nicht die Gemeinde
- ⏮️ Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für die letzten sechs Monate vor Antragseingang
Wie hoch das Kindergeld ist
Das Kindergeld beträgt aktuell 259 Euro pro Kind und Monat – für jedes Kind gleich hoch, unabhängig davon, wie viele Kinder Sie haben und wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, meist direkt auf das im Antrag angegebene Konto.
Bis wann Sie Kindergeld erhalten
Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Der Anspruch endet damit aber nicht zwangsläufig: Befindet sich Ihr Kind in einer ersten Berufsausbildung, studiert es, leistet es einen Freiwilligendienst oder befindet es sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, besteht der Anspruch bis zum 25. Geburtstag weiter. Für Kinder, die aktiv einen Ausbildungs- oder Studienplatz suchen oder arbeitssuchend gemeldet sind, gilt eine niedrigere Altersgrenze von 21 Jahren. In diesen Fällen verlangt die Familienkasse in der Regel eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung als Nachweis.
Wo und wie Sie Kindergeld beantragen
Zuständig für Kindergeld ist – anders als bei vielen anderen Familienleistungen – nicht die Gemeinde, sondern die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag können Sie online über das Familienkasse-Portal, postalisch oder persönlich stellen. Die Bearbeitung dauert im Schnitt vier bis sechs Wochen. Kindergeld wird höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor Eingang des Antrags rückwirkend gezahlt – warten Sie daher nicht zu lange mit der Antragstellung.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Geburtsurkunde des Kindes
- Steuer-Identifikationsnummer sowohl des Kindes als auch der antragstellenden Person
- Bankverbindung für die Auszahlung
- bei volljährigen Kindern zusätzlich: Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
Die Steuer-ID und Geburtsurkunde erhalten Sie im Zusammenhang mit der Geburtsanzeige – mehr dazu in unserem Beitrag Geburt anzeigen und Geburtsurkunde beantragen. Wer zusätzlich Elterngeld beantragen möchte, findet die Details in unserem Beitrag zum Elterngeld.
Häufige Fragen
Wird das Kindergeld nach meinem Einkommen berechnet?
Nein. Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und beträgt für jedes Kind einheitlich 259 Euro im Monat.
Bekomme ich Kindergeld auch noch, wenn mein Kind volljährig ist?
Ja, sofern es sich in einer ersten Ausbildung oder einem Studium befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder aktiv einen Ausbildungsplatz sucht – dann besteht der Anspruch je nach Situation bis zum 21. oder 25. Geburtstag.
Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Ja, aber nur für höchstens sechs Kalendermonate vor Eingang Ihres Antrags bei der Familienkasse. Bereits länger zurückliegende Monate lassen sich nicht mehr nachträglich geltend machen.