Nach der Geburt eines Kindes muss diese beim zuständigen Standesamt angezeigt werden – erst danach kann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, die Sie für Kindergeld, Elterngeld und viele weitere Anträge brauchen. Hier lesen Sie, wer die Geburt meldet, welche Unterlagen nötig sind und was unverheiratete Eltern zusätzlich beachten sollten.
Zusammenfassung
- 🏥 Bei einer Geburt im Krankenhaus meldet die Klinik die Geburt meist direkt an das Standesamt
- 🏠 Bei einer Hausgeburt müssen die Eltern die Geburt selbst innerhalb einer Woche anzeigen
- 💶 Die erste Geburtsurkunde kostet rund 10–12 Euro, weitere Ausfertigungen ebenfalls
- 👪 Unverheiratete Eltern brauchen zusätzlich eine Vaterschaftsanerkennung, oft beim Jugendamt beurkundet
Wer die Geburt anzeigt und in welcher Frist
Findet die Geburt in einem Krankenhaus oder Geburtshaus statt, meldet die Einrichtung die Geburt in aller Regel direkt an das zuständige Standesamt – Sie müssen dann meist nur noch persönlich vorstellig werden, um die Unterlagen zu vervollständigen und die Geburtsurkunde zu beantragen. Anders bei einer Hausgeburt: Hier sind die Eltern selbst verpflichtet, die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts anzuzeigen. Die Hebamme oder der Arzt stellt dafür eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie zum Termin mitbringen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bei verheirateten Eltern verlangt das Standesamt in der Regel:
- gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
- Geburtsurkunden von Mutter und Vater
- die gemeinsame Eheurkunde
- die Geburtsbescheinigung der Klinik, des Geburtshauses oder der Hebamme
- eine ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Namensgebung des Kindes
Besonderheit: unverheiratete Eltern
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, gilt der Mann rechtlich zunächst nicht automatisch als Vater. Damit die Vaterschaft im Geburtseintrag vermerkt werden kann, ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig. Diese lässt sich schon vor der Geburt erklären und beurkunden – meist beim Jugendamt (Beurkundungsstelle), alternativ bei einem Notar oder teils beim Standesamt. Wer zusätzlich das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben möchte, kann im selben Termin eine Sorgeerklärung abgeben; ohne diese liegt das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter. Liegen Vaterschaftsanerkennung und gegebenenfalls Sorgeerklärung bei der Geburtsanzeige bereits vor, bringen Sie diese Unterlagen zum Termin beim Standesamt mit.
Was die Geburtsurkunde kostet
Die erste Geburtsurkunde kostet in den meisten Kommunen rund 10 bis 12 Euro, weitere Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften meist einen ähnlichen Betrag pro Stück. Internationale Geburtsurkunden liegen in einer vergleichbaren Preisspanne. Da Sie die Urkunde für mehrere Stellen brauchen – etwa Familienkasse, Elterngeldstelle und Krankenkasse – lohnt es sich, gleich mehrere Ausfertigungen zu bestellen.
Sobald die Geburtsurkunde vorliegt, können Sie weitere Anträge stellen, etwa einen Personalausweis oder Kinderreisepass beantragen. Einen Überblick über typische Behördengänge nach wichtigen Lebensereignissen finden Sie in unserem Wegweiser für Bürger.
Häufige Fragen
Muss ich die Geburt selbst anzeigen, wenn mein Kind im Krankenhaus geboren wurde?
Meist übernimmt die Klinik die Meldung an das Standesamt. Sie sollten trotzdem zeitnah persönlich vorsprechen, um die Unterlagen zu vervollständigen und die Geburtsurkunde zu beantragen.
Was ist eine Vaterschaftsanerkennung und wo lasse ich sie beurkunden?
Sie ist bei unverheirateten Eltern nötig, damit die Vaterschaft rechtlich anerkannt wird. Beurkundet wird sie meist beim Jugendamt, alternativ bei einem Notar oder teils beim Standesamt – auch schon vor der Geburt möglich.
Wie viele Geburtsurkunden sollte ich beantragen?
Da mehrere Stellen wie Familienkasse, Elterngeldstelle und Krankenkasse jeweils eine Ausfertigung verlangen, ist es sinnvoll, direkt mehrere Exemplare zu bestellen – das erspart einen erneuten Antrag.