Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das Eltern nach der Geburt eines Kindes durch weniger oder keine Erwerbstätigkeit verlieren. Hier erfahren Sie, wie hoch das Elterngeld ausfällt, wo Sie es beantragen und welche Fristen Sie beachten sollten.
Zusammenfassung
- 💶 Das Basiselterngeld beträgt etwa 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich
- 🗓️ Beantragt wird bei der Elterngeldstelle, rückwirkend höchstens drei Monate
- 🔁 ElterngeldPlus streckt die Zahlung bei Teilzeitarbeit auf die doppelte Dauer
- 🚫 Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro (Paare) entfällt der Anspruch
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das Basiselterngeld ersetzt im Schnitt rund 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat – auch wer vorher nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestbetrag. Es kann von einem Elternteil bis zu 12 Monate lang bezogen werden, bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen (mindestens zwei Partnermonate) insgesamt bis zu 14 Monate. Wer stattdessen früher wieder in Teilzeit arbeiten möchte, kann ElterngeldPlus wählen: Es beträgt nur die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Wochenstunden) und beziehen ElterngeldPlus, können sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus von bis zu vier weiteren Monaten je Elternteil erhalten.
Wer Anspruch hat
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem Haushalt leben und nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten. Seit einer Reform gilt zudem eine Einkommensgrenze: Bei Paaren entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen beider Elternteile zusammen 175.000 Euro übersteigt; bei Alleinerziehenden liegt die Grenze niedriger. Maßgeblich ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Wo und wie Sie Elterngeld beantragen
Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslands oder Landkreises – in vielen Regionen inzwischen bequem online über das Elterngeld-Portal des jeweiligen Bundeslands erreichbar, alternativ per Papierantrag. Da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann, sollten Sie den Antrag möglichst bald nach der Geburt stellen. Wichtig: Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend ab Antragstellung gezahlt – wer zu lange wartet, verliert dadurch bereits verstrichene Monate unwiederbringlich.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten Monate vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid)
- Nachweis über die Mutterschaftsleistungen, falls bezogen
- bei Arbeitnehmern: eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Elternzeit
Sobald die Geburtsurkunde vorliegt, finden Sie im Beitrag Geburt anzeigen und Geburtsurkunde beantragen alle Details dazu. Weitere Familienleistungen wie das Kindergeld erklären wir im Beitrag Kindergeld beantragen.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich rückwirkend Elterngeld beantragen?
Höchstens drei Monate rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Bereits weiter zurückliegende Monate lassen sich nicht mehr nachträglich geltend machen.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden – besonders geeignet für Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Ab welchem Einkommen entfällt der Anspruch auf Elterngeld?
Bei Paaren entfällt der Anspruch ab einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt eine niedrigere Grenze.