Fundbüro: Fundsachen abgeben, abholen und Finderlohn

Ob Geldbörse, Schlüssel oder Handy: Wer etwas verliert oder findet, landet früher oder später beim Fundbüro der Gemeinde. Hier erfahren Sie, was Sie als Finder beachten müssen, wie lange Fundsachen aufbewahrt werden und was es mit dem Finderlohn auf sich hat.

Zusammenfassung

  • 🔍 Wer etwas findet, muss es beim Eigentümer oder beim Fundbüro melden, nicht einfach behalten
  • 🗓️ Das Fundbüro bewahrt Fundsachen meist sechs Monate lang auf
  • 💰 Finder haben ab einem Sachwert von rund 10 Euro Anspruch auf Finderlohn
  • 🏷️ Meldet sich niemand, geht das Eigentum nach sechs Monaten in der Regel auf den Finder über

Was Sie als Finder beachten müssen

Wer eine fremde Sache findet, darf sie nach deutschem Recht nicht einfach behalten. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Finder dazu, den Fund entweder dem Verlierer, dem Eigentümer oder einer zuständigen Stelle – in der Praxis meist dem Fundbüro der Gemeinde – anzuzeigen. Kennen Sie den Eigentümer nicht, geben Sie die Sache am besten direkt beim Fundbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde ab; für Funde in Bussen, Bahnen oder am Bahnhof ist stattdessen meist das Fundbüro des jeweiligen Verkehrsunternehmens zuständig. Achtung bei Fundtieren: Diese sollten Sie nicht beim allgemeinen Fundbüro, sondern beim zuständigen Tierheim oder Ordnungsamt melden, da Kommunen oft eigene Verfahren für entlaufene Haustiere haben.

Wie lange Fundsachen aufbewahrt werden

Das Fundbüro bewahrt abgegebene Gegenstände in der Regel sechs Monate lang auf. In dieser Zeit kann sich der ursprüngliche Eigentümer melden und die Sache gegen einen Identitätsnachweis und meist eine Beschreibung des Gegenstands abholen. Meldet sich niemand innerhalb dieser Frist, geht das Eigentum an der Fundsache nach § 973 BGB in der Regel auf den ehrlichen Finder über – sofern dieser den Fund ordnungsgemäß angezeigt hat. Nicht abgeholte oder vom Finder nicht übernommene Gegenstände werden von vielen Kommunen anschließend versteigert.

Finderlohn: Wie viel steht Ihnen zu?

Ehrliche Finder haben grundsätzlich Anspruch auf einen Finderlohn, sofern der Wert der Fundsache mindestens etwa 10 Euro beträgt. Üblich ist ein Finderlohn von etwa 5 Prozent des Werts bis 500 Euro und 3 Prozent des darüber hinausgehenden Werts. Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden oder ähnlichen Einrichtungen gelten teils abweichende, meist niedrigere Regelungen – hier lohnt sich eine Nachfrage direkt beim zuständigen Fundbüro oder Verkehrsunternehmen.

Etwas verloren? So finden Sie es wieder

Haben Sie selbst etwas verloren, lohnt sich zunächst eine Verlustanzeige beim Fundbüro Ihrer Gemeinde – telefonisch, online oder persönlich. Viele Kommunen führen zudem Online-Datenbanken, in denen Sie nach abgegebenen Fundsachen suchen können, bevor Sie persönlich vorbeigehen. Zum Abholen einer gefundenen Sache benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis sowie eine möglichst genaue Beschreibung des Gegenstands; bei wertvolleren Sachen wird teils zusätzlich ein Eigentumsnachweis wie ein Kaufbeleg verlangt.

Häufige Fragen

Darf ich eine gefundene Sache einfach behalten?

Nein. Sie müssen den Fund dem Eigentümer oder einer zuständigen Stelle wie dem Fundbüro anzeigen. Wer das unterlässt, kann sich sogar strafbar machen (Fundunterschlagung).

Was passiert, wenn sich niemand meldet?

Meldet sich der Eigentümer innerhalb der Aufbewahrungsfrist von meist sechs Monaten nicht, geht das Eigentum an der Sache in der Regel auf den ehrlichen Finder über.

Wo melde ich ein gefundenes Haustier?

Nicht beim allgemeinen Fundbüro, sondern beim zuständigen Tierheim oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde – diese haben eigene Verfahren für entlaufene Haustiere.