Die Führerscheinklasse AM ist für viele die erste Fahrerlaubnis überhaupt: Sie öffnet Jugendlichen bereits ab 15 Jahren den Weg zu Moped, Roller und kleinen Leichtkraftfahrzeugen und ist damit ein wichtiger Schritt zur eigenständigen Mobilität – gerade auf dem Land.
Zusammenfassung
- 🛵 Mit Klasse AM dürfen Sie Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 425 kg Leermasse fahren
- 🎂 Das Mindestalter in Deutschland liegt bei 15 Jahren, im Ausland gilt die Fahrerlaubnis teils erst ab 16
- 🚫 Klasse AM ist in keiner anderen Führerscheinklasse automatisch enthalten, auch nicht in Klasse B
- 🌍 Als rein nationale deutsche Klasse wird die AM im EU-Ausland nicht überall anerkannt
Was Sie mit Klasse AM fahren dürfen
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern wie Mofas und Rollern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Eingeschlossen sind außerdem dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e – etwa der bekannte Renault Twizy – mit einer Leermasse von höchstens 425 Kilogramm.
- Kleinkrafträder (Mofas, Roller) bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e) bis 425 kg Leermasse, zum Beispiel der Renault Twizy
Auch ein zulassungspflichtiges Leichtkraftfahrzeug wie der Renault Twizy muss bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden. Wer mit einem solchen Fahrzeug umzieht, sollte die Fristen für die Ummeldung im Blick behalten – Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber Auto ummelden nach Umzug.
Mindestalter und Voraussetzungen
In Deutschland können Sie die Prüfbescheinigung für die Klasse AM bereits mit 15 Jahren erwerben. Einzelne Bundesländer regeln das Mindestalter über eigene Verordnungen, sodass es sich lohnt, vor der Anmeldung bei der Fahrschule die aktuelle Regelung im eigenen Bundesland zu prüfen. Im europäischen Ausland wird die Fahrerlaubnis teils erst ab 16 Jahren anerkannt, da die Klasse AM keine einheitliche EU-Mindestaltersgrenze von 15 Jahren vorschreibt. Ein begleitetes Fahren wie beim Pkw-Führerschein mit 17 gibt es für die Klasse AM nicht.
Eingeschlossene Klassen und Besonderheiten
Anders als bei den motorisierten Zweiradklassen A1, A2 und A schließt die Klasse AM keine weiteren Fahrerlaubnisklassen ein und ist umgekehrt auch nicht automatisch Bestandteil anderer Klassen wie B – wer also nur einen Pkw-Führerschein besitzt, darf damit kein Kleinkraftrad fahren, sofern die Klasse AM nicht gesondert erworben wurde. Die Klasse AM ist eine rein nationale deutsche Klasse ohne vollständig einheitliches EU-Pendant, weshalb sie im EU-Ausland nicht überall anerkannt wird. Reisende sollten sich vorab informieren, ob ihr Fahrzeug im Zielland zugelassen ist.
Eine Übersicht aller Führerscheinklassen finden Sie in unserem Beitrag Führerscheinklassen im Überblick. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, findet Fristen im Beitrag zum EU-Führerschein-Pflichtumtausch.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ich mit Klasse AM fahren?
In Deutschland dürfen Sie die Prüfbescheinigung für Klasse AM bereits mit 15 Jahren erwerben, wobei einzelne Bundesländer davon abweichende Regelungen treffen können.
Ist die Klasse AM auch im Ausland gültig?
Nicht uneingeschränkt: Da die AM eine nationale deutsche Klasse ist, wird sie im EU-Ausland teils erst ab 16 Jahren oder gar nicht anerkannt. Vor einer Reise sollten Sie sich über die Regeln im Zielland informieren.
Ist die Klasse AM in der Führerscheinklasse B enthalten?
Nein. Die Klasse AM ist nicht automatisch in Klasse B enthalten und muss separat erworben werden, um Kleinkrafträder oder Leichtkraftfahrzeuge fahren zu dürfen.