Führerschein Klasse B: Pkw fahren – Voraussetzungen und Grenzen

Der Führerschein der Klasse B ist die mit Abstand am häufigsten erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland. Er berechtigt zum Führen eines Pkw im Alltag – vom Weg zur Arbeit bis zum Wochenendausflug. Wer sich fragt, welche Fahrzeuge damit genau erlaubt sind, ab welchem Alter man loslegen kann und welche weiteren Klassen automatisch mit abgedeckt sind, findet hier die wichtigsten Antworten im Überblick.

Zusammenfassung

  • 🔹 Erlaubt sind Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • 🔹 Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist eingeschlossen, schwerere unter bestimmten Bedingungen
  • 🔹 Mindestalter 18 Jahre, mit Begleitetem Fahren ab 17 (BF17) bereits ab 17 Jahren möglich
  • 🔹 Die Klasse AM (Mofas, Kleinkrafträder) ist automatisch mit enthalten

Was Sie mit Klasse B fahren dürfen

Mit der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg führen, die zur Beförderung von höchstens acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind – also den klassischen Pkw, aber auch viele Kleintransporter und Wohnmobile bis zu dieser Gewichtsgrenze. Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg mitgeführt werden. Auch ein schwererer Anhänger ist erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter und Voraussetzungen

Regulär wird die Klasse B ab einem Mindestalter von 18 Jahren erteilt. Über das sogenannte Begleitete Fahren ab 17 (BF17, Schlüsselzahl 198) ist der Führerschein bereits mit 17 Jahren möglich. Bis zum 18. Geburtstag darf dann allerdings nur in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen, volljährigen und erfahrenen Begleitperson gefahren werden. Wer den Führerschein frisch in der Tasche hat und im Zuge dessen auch umzieht, sollte zudem an die Fahrzeugummeldung denken – die wichtigsten Fristen, Unterlagen und Kosten dazu fasst der Beitrag Auto ummelden nach Umzug zusammen.

Eingeschlossene Klassen und Besonderheiten

Mit der Klasse B ist automatisch die Klasse AM enthalten, sodass auch Mofas und Kleinkrafträder bis 45 km/h gefahren werden dürfen. Eine besondere Erweiterung ist die Schlüsselzahl B196: Ab einem Mindestalter von 25 Jahren und mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B dürfen Inhaber nach einer Fahrschulung von mindestens 9 Doppelstunden – ohne separate Prüfung – zusätzlich Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Wichtig dabei: B196 ist keine eigene Führerscheinklasse A1, sondern nur eine national in Deutschland gültige Erweiterung und wird im Ausland nicht anerkannt.

Eine Übersicht aller Führerscheinklassen finden Sie in unserem Beitrag Führerscheinklassen im Überblick. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, findet Fristen im Beitrag zum EU-Führerschein-Pflichtumtausch.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ich den Führerschein Klasse B machen?

Regulär ab 18 Jahren. Über das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) ist der Erwerb bereits mit 17 Jahren möglich, wobei bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden darf.

Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?

Ja, ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist immer erlaubt. Auch ein schwererer Anhänger ist möglich, solange die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet.

Darf ich mit Klasse B auch Motorrad fahren?

Direkt eingeschlossen ist nur die Klasse AM (Mofas und Kleinkrafträder bis 45 km/h). Mit der Zusatzqualifikation B196 dürfen Inhaber ab 25 Jahren und mindestens fünf Jahren Fahrpraxis in Klasse B zusätzlich Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – das gilt allerdings nur innerhalb Deutschlands.