Schriftliche, verbindliche Bewilligung einer Förderung durch die Förderstelle.
Der Zuwendungsbescheid ist der Moment, auf den Antragsteller warten: Erst mit ihm steht fest, dass und in welcher Höhe das Geld fließt.
Genauer erklärt
Der Zuwendungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde von Bund, Land oder Kommune eine beantragte Förderung (Zuwendung) bewilligt. Er legt Höhe, Zweck, Bedingungen und Nachweispflichten fest.
Wichtig: Mit der Maßnahme darf in der Regel erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns). Wer vorher einen verbindlichen Auftrag erteilt, riskiert die Förderung.
Der Bescheid enthält Auflagen wie Zweckbindung, Verwendungsnachweis und Fristen; werden sie nicht erfüllt, kann die Förderung zurückgefordert werden. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist ein Widerspruch möglich – die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.