Zusammenschluss von Ratsmitgliedern derselben Partei oder Wählergruppe im Gemeinderat.
In der Fraktion bündeln gleichgesinnte Ratsmitglieder ihre Kräfte – erst als Gruppe bekommen sie im Rat echtes Gewicht.
Genauer erklärt
Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Mandatsträgern derselben oder nahestehender Parteien im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag. Wie viele Mitglieder für den Fraktionsstatus nötig sind, regeln Geschäftsordnung und Gemeindeordnung.
Fraktionen koordinieren die politische Willensbildung, verteilen Redezeiten und besetzen nach ihrer Stärke die Ausschüsse. Sie sind das zentrale Arbeitsformat der Kommunalpolitik.
Mit dem Status sind oft besondere Rechte (Antragsrecht, Akteneinsicht) und teils finanzielle Zuwendungen für die Fraktionsarbeit verbunden. Kleinere Gruppen oder Einzelmitglieder haben geringere Rechte.