Briefwahl bei der Kommunalwahl beantragen: Frist und Ablauf

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann seine Stimme bei der Kommunalwahl per Briefwahl abgeben. Hier erfahren Sie, wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen, bis wann das möglich ist und wie die Stimmabgabe per Post genau abläuft.

Zusammenfassung

  • 📬 Briefwahlunterlagen beantragen Sie bei der Gemeinde, oft über die Wahlbenachrichtigung, online oder persönlich
  • ⏰ Regulär ist die Beantragung meist bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, möglich
  • 🏵️ Bei plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung teils noch am Wahltag selbst möglich
  • 💶 Die Briefwahl ist für Sie innerhalb Deutschlands kostenlos, das Porto übernimmt die Gemeinde

Wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen

Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält meist einen Abschnitt, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können – einfach ausfüllen und an die Gemeinde zurücksenden. Alternativ können Sie die Briefwahl bei den meisten Kommunen auch online über das Serviceportal, telefonisch oder persönlich im Rathaus beantragen. Wer die Unterlagen für eine andere Person abholen oder beantragen möchte, braucht dafür eine schriftliche Vollmacht.

Bis wann Sie Briefwahl beantragen können

Regulär können Sie Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragen – diese Frist gilt bei Bundes- und Europawahlen bundeseinheitlich und wird von den meisten Bundesländern auch für Kommunalwahlen so übernommen. Da das Kommunalwahlrecht Landessache ist, können einzelne Bundesländer in ihrem Kommunalwahlgesetz jedoch abweichende Fristen festlegen; prüfen Sie daher vor der jeweiligen Wahl die Angaben Ihrer Gemeinde oder Ihres Landeswahlleiters. Wer erst kurzfristig – etwa wegen einer plötzlichen Erkrankung – erfährt, dass er das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann in vielen Ländern noch bis zum Wahltag selbst, teils bis in den frühen Nachmittag, einen Wahlschein beantragen. Warten Sie generell nicht bis zur letzten Minute, da die Post die Unterlagen rechtzeitig zustellen muss.

So funktioniert die Stimmabgabe per Brief

Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie den Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag sowie einen Wahlschein mit einer eidesstattlichen Versicherung. So gehen Sie vor:

  1. Kreuzen Sie Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel an und stecken Sie ihn in den blauen Stimmzettelumschlag.
  2. Unterschreiben und datieren Sie auf dem Wahlschein die eidesstattliche Versicherung, dass Sie persönlich gewählt haben.
  3. Stecken Sie Stimmzettelumschlag und unterschriebenen Wahlschein gemeinsam in den roten Wahlbriefumschlag.
  4. Senden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig ab, dass er spätestens bis 18 Uhr am Wahltag bei der angegebenen Stelle eingeht – alternativ können Sie ihn dort auch persönlich abgeben.

Die Briefwahl ist für Sie innerhalb Deutschlands kostenlos, das Porto übernimmt die Gemeinde. Sollten Sie Ihre Unterlagen verlieren oder beschädigen, wenden Sie sich möglichst schnell an das Wahlamt Ihrer Gemeinde – in vielen Fällen lässt sich Ersatz ausstellen, solange die Frist noch läuft.

Weitere Informationen zu Bürgerbeteiligung finden Sie in unserem Beitrag zu Behördengängen im Rathaus.

Häufige Fragen

Kostet die Briefwahl etwas?

Nein, innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung des Wahlbriefs portofrei. Nur bei einer Stimmabgabe aus dem Ausland müssen Sie das Porto selbst tragen.

Kann ich noch am Wahltag Briefwahl beantragen?

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, und je nach Bundesland und Kommune bis zu einer bestimmten Uhrzeit am Wahltag. Fragen Sie im Zweifel direkt beim Wahlamt nach.

Was mache ich, wenn ich meine Briefwahlunterlagen verloren habe?

Melden Sie sich schnellstmöglich beim Wahlamt Ihrer Gemeinde. Solange die Beantragungsfrist noch nicht abgelaufen ist, lassen sich meist Ersatzunterlagen ausstellen.