Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen: Voraussetzungen und Unterlagen

Wer eine günstige, öffentlich geförderte Wohnung mieten möchte, braucht dafür meist einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Hier erfahren Sie, wer dafür infrage kommt, welche Unterlagen Sie beim Wohnungsamt einreichen müssen und wie lange der Schein gültig ist.

Zusammenfassung

  • 🏠 Der WBS berechtigt zum Anmieten öffentlich geförderter Sozialwohnungen
  • 💰 Ob Sie Anspruch haben, hängt von Einkommensgrenzen ab, die je Bundesland und Haushaltsgröße unterschiedlich sind
  • 📄 Nötig sind unter anderem Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und eine Meldebescheinigung
  • ⏳ Der Schein ist meist ein Jahr gültig, die Bearbeitung dauert oft zwei bis vier Wochen

Was der WBS bedeutet

Sozialwohnungen sind Wohnungen, deren Bau der Staat finanziell gefördert hat und die deshalb meist günstiger vermietet werden als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt. Damit nur Haushalte mit begrenztem Einkommen von dieser Förderung profitieren, verlangen Vermieter solcher Wohnungen einen Wohnberechtigungsschein als Nachweis. Ohne gültigen WBS können Sie eine Sozialwohnung in der Regel nicht anmieten.

Wer Anspruch auf einen WBS hat

Ob Sie berechtigt sind, hängt vom Haushaltseinkommen im Verhältnis zur Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Die genauen Einkommensgrenzen legt jedes Bundesland selbst fest und passt sie regelmäßig an – sie unterscheiden sich daher spürbar je nach Wohnort. Als grobe Orientierung: In manchen Bundesländern liegt die Grenze für Einzelpersonen bei knapp 20.000 Euro Jahreseinkommen, in anderen etwas darüber; mit jedem weiteren Haushaltsmitglied steigt die zulässige Grenze deutlich an. Für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf gelten oft zusätzliche Freibeträge. Die verbindliche, aktuelle Einkommensgrenze für Ihre Haushaltsgröße erfahren Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, etwa Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid oder Bürgergeld-Bescheid
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • je nach Situation zusätzlich: Schwangerschaftsnachweis, Schwerbehindertenausweis oder Bescheide über weitere Sozialleistungen

Ablauf, Dauer und Gültigkeit

Den Antrag stellen Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, oft auch online oder per Formular zum Download. Die Bearbeitung dauert meist zwei bis vier Wochen, kann in stark nachgefragten Städten in Zeiten hoher Auslastung aber auch deutlich länger dauern. Die Antragsgebühr liegt meist zwischen 0 und 30 Euro, je nach Kommune. Ein ausgestellter WBS ist in der Regel ein Jahr gültig; danach müssen Sie ihn bei fortbestehendem Bedarf erneut beantragen. Ändert sich Ihr Einkommen während der Gültigkeit wesentlich, sollten Sie dies dem Wohnungsamt melden, da dies Auswirkungen auf Ihre Berechtigung haben kann.

Weitere Informationen rund um Behördengänge finden Sie in unserem Wegweiser für Bürger.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen WBS?

Beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen bieten inzwischen auch eine Online-Beantragung an.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

In der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Danach müssen Sie ihn bei fortbestehendem Bedarf neu beantragen.

Was passiert, wenn mein Einkommen über der Grenze liegt?

Liegt Ihr Haushaltseinkommen über der für Ihre Haushaltsgröße geltenden Grenze, erhalten Sie in der Regel keinen WBS. Die genaue Grenze erfahren Sie beim zuständigen Wohnungsamt.