Energetische Sanierung: Welche Förderung gibt es?

Dämmung, neue Fenster, eine moderne Heizung: Energetische Sanierung wird stark gefördert – das System wirkt nur kompliziert. Der Bund trägt das Fundament (die BEG-Förderung), Länder und Kommunen ergänzen, und wer keinen Zuschuss will, kann stattdessen einen Steuerbonus nutzen.

Das Fundament: die Bundesförderung (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft über zwei Stellen: über die BAFA als Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und der Anlagentechnik, und über die KfW für den Heizungstausch (Zuschuss 458) sowie für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss).

  • Gebäudehülle & Technik (BAFA): Grundförderung 15 % der Kosten, plus 5 % Bonus, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steht.
  • Heizungstausch (KfW 458): Grundförderung 30 %, dazu mögliche Boni (z. B. für den zügigen Austausch alter Heizungen und für niedrige Einkommen), gedeckelt auf eine Höchstquote und förderfähige Höchstkosten.
  • Komplettsanierung (KfW 261): zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss je erreichter Effizienzhaus-Stufe.

Wichtig: Die genauen Boni, Quoten und Höchstbeträge – vor allem bei der Heizungsförderung – ändern sich häufig (zuletzt zum 21. Juli 2026). Die aktuellen Werte stehen im KfW-Merkblatt zum Programm 458 und auf bafa.de.

Die steuerliche Alternative (§ 35c EStG)

Wer keinen Zuschuss beantragen möchte, kann für selbstgenutztes Wohneigentum (Gebäude älter als zehn Jahre) die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen: 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre, bis zu 40.000 Euro je Objekt – direkt von der Steuerschuld. Entscheidend: Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus, nicht beides. Ein Fachbetrieb und eine Rechnung sind auch hier Pflicht.

Beratung, die selbst gefördert wird

Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude übernimmt die Hälfte des Beraterhonorars (gedeckelt). Der dabei erstellte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ordnet die Schritte sinnvoll und schaltet den 5-%-Bonus frei. Eine unabhängige Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale.

Länder & Kommunen

Ergänzend fördern viele Länder über ihre Förderbanken (z. B. L-Bank in Baden-Württemberg, progres.nrw, IFB Hamburg) und einzelne Kommunen. Diese Mittel sind oft nachrangig – das Doppelförderungsverbot für dieselbe Maßnahme ist zu beachten. Am schnellsten findet man Programme in der Förderdatenbank des Bundes.

So gehen Sie vor

  1. Energieberatung / individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen (wird gefördert).
  2. Fachbetrieb und Angebot einholen; Weg wählen: BEG-Zuschuss oder Steuerbonus (§ 35c).
  3. Antrag bzw. Registrierung vor Vertragsschluss – bzw. Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung; bei der KfW-Heizungsförderung ist diese Klausel Pflicht.
  4. Umsetzen, Fachunternehmererklärung und Nachweise einreichen, Auszahlung/Steuererklärung.

Worauf Sie achten sollten

  • Antrag/Bedingung vor Beginn – sonst entfällt die Förderung.
  • Zuschuss oder Steuerbonus – pro Maßnahme nur eines.
  • Fachunternehmen nötig, bei Hülle/Technik meist auch ein Energie-Effizienz-Experte.
  • Werte ändern sich (Reform 21.07.2026) – vor Antrag aktuell prüfen.

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Stand & Quellen

Stand: August 2026. Die BEG-Werte (v. a. Heizungsförderung) wurden zuletzt zum 21.07.2026 geändert – dieser Ratgeber gibt Orientierung, keine Beratung. Maßgeblich sind die aktuellen Konditionen der Förderstellen.

  • Förderdatenbank des Bundes
  • BAFA (Einzelmaßnahmen, Energieberatung) und KfW (458, 261, 358/359)
  • § 35c EStG (steuerliche Alternative)
  • Verbraucherzentrale-Energieberatung

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für die energetische Sanierung?

Zuschüsse und Kredite laufen über KfW und BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alternativ gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum einen Steuerbonus nach § 35c EStG.

Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme gilt entweder die Förderung über KfW/BAFA oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG – nicht beides.

Muss ich den Antrag vor Beginn stellen?

Ja. BEG-Anträge sind vor der Auftragsvergabe zu stellen, häufig unter Einbindung einer Energie-Effizienz-Expertin oder eines Experten.

Teil unserer Reihe Zuschüsse & Förderungen vor Ort – dort finden Sie alle Förder-Ratgeber und eine Anleitung, wie Sie die passende Förderung Ihrer Kommune finden.