Wer neben dem Hauptwohnsitz eine zweite Wohnung unterhält, muss in vielen Kommunen Zweitwohnungsteuer zahlen. Die Regelungen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich. Wir erklären, wie die Steuer berechnet wird und wer davon befreit sein kann.
Zusammenfassung
- 🏠 Die Zweitwohnungsteuer beträgt meist 5 bis 16 Prozent der jährlichen Kaltmiete, je nach Kommune
- 💼 Verheiratete Pendler mit Zweitwohnung aus beruflichen Gründen sind häufig befreit
- 🎓 Auszubildende und in manchen Kommunen auch Studierende können Ausnahmen beantragen
- 📝 Zuständig für Auskunft und Befreiung ist das Einwohnermeldeamt oder die Steuerabteilung der jeweiligen Kommune
Was die Zweitwohnungsteuer ist
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer, die Gemeinden auf Grundlage ihres kommunalen Satzungsrechts erheben können. Sie fällt an, wenn eine Person neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung für den eigenen Bedarf innehat – unabhängig davon, ob die Wohnung gemietet oder im Eigentum ist. Nicht jede Kommune erhebt die Steuer, die Höhe und die genauen Regelungen legt jede Gemeinde selbst fest.
Wie hoch die Steuer ausfällt
Die Höhe richtet sich in der Regel nach der jährlichen Kaltmiete beziehungsweise dem ortsüblichen Mietwert bei Eigentumswohnungen. Üblich sind Steuersätze zwischen etwa 5 und 16 Prozent der Jahreskaltmiete, je nach Kommune. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht – der genaue Satz und die Berechnungsgrundlage stehen in der jeweiligen Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt oder Gemeinde.
Wer befreit sein kann
- verheiratete oder verpartnerte Pendler, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten, während die Familie am Hauptwohnsitz lebt
- Personen in Gemeinschaftsunterkünften wie Pflegeheimen, Kasernen oder Reha-Einrichtungen
- vorübergehende Unterkünfte wie Hotels oder Pensionen bei einem Aufenthalt unter 6 Monaten
- minderjährige Auszubildende, die finanziell von den Eltern abhängig sind und eine Zweitwohnung am Ausbildungsort haben
- in einigen Kommunen, etwa in Bayern: Geringverdiener unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen
Ob und in welchem Umfang eine Befreiung möglich ist, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Ein Antrag auf Befreiung wird meist beim Einwohnermeldeamt oder der Steuerabteilung der Stadtverwaltung gestellt, idealerweise gleich bei der Anmeldung der Zweitwohnung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ist die Zweitwohnung beruflich veranlasst, kann die gezahlte Zweitwohnungsteuer unter Umständen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Eine steuerliche Beratung hilft, den Einzelfall richtig einzuordnen.
Wer eine Zweitwohnung anmelden möchte, findet die Schritte dazu in unserem Beitrag Wohnsitz ummelden.
Häufige Fragen
Muss ich die Zweitwohnungsteuer in jeder Stadt zahlen?
Nein, nicht jede Kommune erhebt eine Zweitwohnungsteuer. Ob und in welcher Höhe sie fällig wird, regelt jede Stadt oder Gemeinde in einer eigenen Satzung.
Bin ich als Student von der Zweitwohnungsteuer befreit?
Das hängt von der jeweiligen Kommune ab. Manche Städte gewähren Studierenden eine Befreiung oder Ermäßigung, andere nicht. Auskunft gibt das Einwohnermeldeamt am Ort der Zweitwohnung.
Wann muss ich den Befreiungsantrag stellen?
Am einfachsten stellen Sie den Antrag direkt bei der Anmeldung der Zweitwohnung. Eine nachträgliche Befreiung ist in der Regel ebenfalls möglich, kann aber mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein.