Schulbezirk & Schülerbeförderung in allen 16 Bundesländern im Vergleich

Welche Grundschule ein Kind besucht und ob die Fahrt zur Schule kostenlos ist, hängt stark vom Bundesland ab. Beides regelt das Landesschulrecht – von einer strengen Schulbezirksbindung bis zur freien Schulwahl.

Diese Seite vergleicht für alle 16 Länder, ob die Grundschule nach Wohnort zugewiesen wird und wie die Schülerbeförderung geregelt ist. Wichtig: Die genauen Entfernungsgrenzen und Eigenanteile legen meist die Landkreise und kreisfreien Städte – der Schulträger – per Satzung fest.

Die Regeln im Bundesland-Vergleich

BundeslandSchulbezirksbindung (Grundschule)SchülerbeförderungRechtsgrundlage
Baden-Württembergverbindlich (Ausnahme auf Antrag)Kreis-Satzung; GS ab 2 km, Sek I ab 3 km; Eigenanteil möglich§ 25 SchG BW
Bayernverbindlich (Sprengelpflicht)frei bis Kl. 10 (GS über 2 km, ab Kl. 5 über 3 km); Oberstufe EigenanteilArt. 42 BayEUG
Berlingelockert (Einschulungsbereich)kostenloses Schülerticket für alle§ 55a SchulG
Brandenburgverbindlich (Ausnahme auf Antrag)Kreis-Träger; nächstgelegene Schule; vielerorts kostenlos§§ 106/112 BbgSchulG
Bremengelockert (Wahlfreiheit)frei (GS 2 km, Kl. 5–6 3 km, 7–10 4 km); kein Eigenanteil§ 20 BremSchulG
Hamburgkeine festen Bezirke (freie Wahl)kostenloses hvv-Ticket für alle§ 42 HmbSG
Hessenverbindlich (Gestattung)frei zur nächstgel. Schule (GS über 2 km, ab Kl. 5 über 3 km)§§ 143/161 HSchG
Mecklenburg-Vorpommernverbindlich (Ausnahme auf Antrag)Kreis-Träger bis Kl. 12; kein Landes-Eigenanteil§§ 45/113 SchulG M-V
Niedersachsenverbindlich (Härtefall)frei bis Kl. 10 (Satzung, meist 2/3 km); Sek II nicht frei§§ 63/114 NSchG
Nordrhein-Westfalengelockert (freie GS-Wahl seit 2008)GS über 2 km, Sek I über 3,5 km; Eigenanteil bis 12 €/Monat§§ 84/97 SchulG NRW
Rheinland-Pfalzverbindlich (wichtiger Grund)frei bis Kl. 10 (GS über 2 km, Sek I über 4 km); Sek II Eigenanteil§§ 62/69 SchulG RLP
Saarlandverbindlich (Ausnahme auf Antrag)Sek I ab über 4 km; kein Eigenanteil (seit 2019)§ 45 SchoG
Sachsenverbindlich (Ausnahme auf Antrag)Kreis-Satzung; Eigenanteil üblich (nicht voll frei)§ 25 SächsSchulG
Sachsen-Anhaltverbindlich (Einzugsbereich)frei bis Kl. 10 (Satzung); Sek II Eigenanteil§§ 41/71 SchulG LSA
Schleswig-Holsteinverbindlich (Einzugsbereich)GS 2 km, Sek I 4 km; Elternbeteiligung§§ 24/114 SchulG SH
Thüringenverbindlich (Gastschulantrag)Kreis-Satzung; GS ab 2 km, ab Kl. 5 ab 3 km; meist kostenfrei§ 14 ThürSchulG

Die km-Grenzen und Eigenanteile sind überwiegend in kommunalen Satzungen geregelt und können örtlich abweichen; die Werte sind typische Größen. Berlin und Hamburg haben die Frage durch kostenlose Landestickets für alle Schülerinnen und Schüler ersetzt; Nordrhein-Westfalen und Hamburg kennen keine verbindlichen Grundschulbezirke mehr.

Stand & Quellen

Stand: Juli 2026. Abgeglichen gegen die Landesschulgesetze und Schulministerien; die Beförderungsdetails ergeben sich aus den Satzungen der Schulträger. Mehr zum Ablauf im Ratgeber Schulanmeldung und Schulbezirk.

  • Landesschulgesetze der 16 Länder (Fundstellen in der Tabelle)
  • Schulministerien und Schülerbeförderungssatzungen der Kreise/kreisfreien Städte

Teil der Reihe: Kommunalrecht im Bundesland-Vergleich – alle Themen der 16 Länder im Überblick.