Welche Grundschule ein Kind besucht und ob die Fahrt zur Schule kostenlos ist, hängt stark vom Bundesland ab. Beides regelt das Landesschulrecht – von einer strengen Schulbezirksbindung bis zur freien Schulwahl.
Diese Seite vergleicht für alle 16 Länder, ob die Grundschule nach Wohnort zugewiesen wird und wie die Schülerbeförderung geregelt ist. Wichtig: Die genauen Entfernungsgrenzen und Eigenanteile legen meist die Landkreise und kreisfreien Städte – der Schulträger – per Satzung fest.
Die Regeln im Bundesland-Vergleich
| Bundesland | Schulbezirksbindung (Grundschule) | Schülerbeförderung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | verbindlich (Ausnahme auf Antrag) | Kreis-Satzung; GS ab 2 km, Sek I ab 3 km; Eigenanteil möglich | § 25 SchG BW |
| Bayern | verbindlich (Sprengelpflicht) | frei bis Kl. 10 (GS über 2 km, ab Kl. 5 über 3 km); Oberstufe Eigenanteil | Art. 42 BayEUG |
| Berlin | gelockert (Einschulungsbereich) | kostenloses Schülerticket für alle | § 55a SchulG |
| Brandenburg | verbindlich (Ausnahme auf Antrag) | Kreis-Träger; nächstgelegene Schule; vielerorts kostenlos | §§ 106/112 BbgSchulG |
| Bremen | gelockert (Wahlfreiheit) | frei (GS 2 km, Kl. 5–6 3 km, 7–10 4 km); kein Eigenanteil | § 20 BremSchulG |
| Hamburg | keine festen Bezirke (freie Wahl) | kostenloses hvv-Ticket für alle | § 42 HmbSG |
| Hessen | verbindlich (Gestattung) | frei zur nächstgel. Schule (GS über 2 km, ab Kl. 5 über 3 km) | §§ 143/161 HSchG |
| Mecklenburg-Vorpommern | verbindlich (Ausnahme auf Antrag) | Kreis-Träger bis Kl. 12; kein Landes-Eigenanteil | §§ 45/113 SchulG M-V |
| Niedersachsen | verbindlich (Härtefall) | frei bis Kl. 10 (Satzung, meist 2/3 km); Sek II nicht frei | §§ 63/114 NSchG |
| Nordrhein-Westfalen | gelockert (freie GS-Wahl seit 2008) | GS über 2 km, Sek I über 3,5 km; Eigenanteil bis 12 €/Monat | §§ 84/97 SchulG NRW |
| Rheinland-Pfalz | verbindlich (wichtiger Grund) | frei bis Kl. 10 (GS über 2 km, Sek I über 4 km); Sek II Eigenanteil | §§ 62/69 SchulG RLP |
| Saarland | verbindlich (Ausnahme auf Antrag) | Sek I ab über 4 km; kein Eigenanteil (seit 2019) | § 45 SchoG |
| Sachsen | verbindlich (Ausnahme auf Antrag) | Kreis-Satzung; Eigenanteil üblich (nicht voll frei) | § 25 SächsSchulG |
| Sachsen-Anhalt | verbindlich (Einzugsbereich) | frei bis Kl. 10 (Satzung); Sek II Eigenanteil | §§ 41/71 SchulG LSA |
| Schleswig-Holstein | verbindlich (Einzugsbereich) | GS 2 km, Sek I 4 km; Elternbeteiligung | §§ 24/114 SchulG SH |
| Thüringen | verbindlich (Gastschulantrag) | Kreis-Satzung; GS ab 2 km, ab Kl. 5 ab 3 km; meist kostenfrei | § 14 ThürSchulG |
Die km-Grenzen und Eigenanteile sind überwiegend in kommunalen Satzungen geregelt und können örtlich abweichen; die Werte sind typische Größen. Berlin und Hamburg haben die Frage durch kostenlose Landestickets für alle Schülerinnen und Schüler ersetzt; Nordrhein-Westfalen und Hamburg kennen keine verbindlichen Grundschulbezirke mehr.
Stand & Quellen
Stand: Juli 2026. Abgeglichen gegen die Landesschulgesetze und Schulministerien; die Beförderungsdetails ergeben sich aus den Satzungen der Schulträger. Mehr zum Ablauf im Ratgeber Schulanmeldung und Schulbezirk.
- Landesschulgesetze der 16 Länder (Fundstellen in der Tabelle)
- Schulministerien und Schülerbeförderungssatzungen der Kreise/kreisfreien Städte
Teil der Reihe: Kommunalrecht im Bundesland-Vergleich – alle Themen der 16 Länder im Überblick.
Häufige Fragen
Gibt es feste Schulbezirke?
Das hängt vom Bundesland ab: Manche Länder haben verbindliche Grundschulbezirke, andere freie Schulwahl. Ausnahmen vom Schulbezirk sind meist auf Antrag möglich.
Wer zahlt die Schülerbeförderung?
In der Regel der Schulträger bzw. der Landkreis, oft ab einer Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule. Die Entfernungsgrenzen unterscheiden sich je Land.
Kann ich eine Ausnahme vom Schulbezirk beantragen?
Ja, mit Begründung wie Betreuung, Geschwisterkind oder Schulweg beim Schulträger. Eine Vorlage finden Sie in unseren Musterschreiben.