„Verwaltet bis zum Stillstand“ – der Satz beschreibt ein Gefühl, das viele mit Behördenkontakt verbinden. Seit Ende 2025 liegt erstmals seit Langem ein gemeinsames Reformpaket von Bund und Ländern auf dem Tisch. Was darin steht, was davon in der Gemeinde ankommt und warum frühere Anläufe versandet sind.
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Zusammenfassung
- 📋 Föderale Modernisierungsagenda: über 200 Maßnahmen, beschlossen Dezember 2025
- ⏳ Genehmigungen sollen ab Ende 2027 nach drei Monaten als erteilt gelten
- 👥 Rund 600.000 Beschäftigte fehlen im öffentlichen Dienst
- 💭 Nur 23 Prozent hielten den Staat 2025 für handlungsfähig
Warum überhaupt reformiert wird
Drei Befunde treiben die Debatte. Erstens die Personallage: Nach dem dbb Monitor öffentlicher Dienst 2026 fehlen rund 600.000 Beschäftigte – etwa 30.000 Vollzeitäquivalente mehr als im Vorjahr, während Aufgaben hinzukommen.
Zweitens das Vertrauen: In einer Forsa-Befragung vom Juli 2025 hielten nur noch 23 Prozent der Befragten den Staat für handlungsfähig und in der Lage, seine Aufgaben angemessen zu erfüllen – ein Rückgang gegenüber den Vorjahren.
Drittens die Digitalisierungsbilanz: Das Onlinezugangsgesetz von 2017 verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Die Frist wurde deutlich verfehlt. Das OZG-Änderungsgesetz, seit Juli 2024 in Kraft, zog daraus die Konsequenz und behandelt die Digitalisierung seither als Daueraufgabe statt als Vorhaben mit Stichtag.
Was seit Ende 2025 auf dem Tisch liegt
Die Bundesregierung verabschiedete im Oktober 2025 eine eigene Modernisierungsagenda; Anfang Dezember 2025 folgte auf der Ministerpräsidentenkonferenz die gemeinsame Föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Sie bündelt über 200 Einzelmaßnahmen unter fünf Leitthemen: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, effiziente und resiliente Strukturen, digitale Verfahren, bessere Rechtsetzung. Einen ersten Fortschrittsbericht legte die Bundesregierung im Juni 2026 vor.
Vier Punkte daraus sind für Bürgerinnen und Bürger unmittelbar spürbar, wenn sie umgesetzt werden:
- Genehmigungsfiktion. Ab Ende 2027 sollen Genehmigungen nach drei Monaten automatisch als erteilt gelten – die Beweislast für Verzögerungen wandert damit zur Behörde.
- Widerspruchsverfahren als Ausnahme. Der Vorschaltschritt vor der Klage soll ab Ende 2027 die Ausnahme statt die Regel sein.
- Weniger Berichtspflichten. Sie sollen um mindestens ein Drittel sinken, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent.
- Gemeinsame Technik. Ein einheitliches Servicekonto und der sogenannte Deutschland-Stack sollen an die Stelle tausender Einzellösungen treten.
Zuständig auf Bundesebene ist das 2025 neu geschaffene Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Angekündigt ist unter anderem, Personalausweis und Führerschein ab Januar 2027 über eine EU-Wallet auf das Smartphone zu bringen.
Die vier Dauerbaustellen
Unabhängig von der aktuellen Agenda kehren in jeder Reformdebatte dieselben vier Punkte wieder – und sie erklären, warum Reform hier schwerer ist als in einem Unternehmen.
- Geteilte Zuständigkeit. Bund setzt viele Gesetze, ausgeführt werden sie von Ländern und rund 11.000 Kommunen. Wer bestellt, zahlt nicht immer – der Streit um Konnexität ist so alt wie der Föderalismus.
- Personal. Ohne Besetzung nützt das beste Verfahren nichts. Und Qualifizierung braucht Zeit, die in unterbesetzten Ämtern fehlt.
- Regelungsdichte. Jede Ausnahme, die einmal politisch gewollt war, ist heute ein Prüfschritt. Abbau bedeutet, auf Einzelfallgerechtigkeit zugunsten von Tempo zu verzichten – das ist eine politische Entscheidung, keine technische.
- Technik. Gewachsene Fachverfahren, unterschiedliche Datenformate, IT-Dienstleister mit je eigener Landschaft. Vereinheitlichung ist teuer und dauert länger als eine Wahlperiode.
Drei Reformwellen – und was von ihnen blieb
Die aktuelle Agenda ist nicht der erste Anlauf. Seit den 1990er Jahren gab es im Wesentlichen drei große Wellen, und ihre Spuren prägen bis heute, wie eine Kommunalverwaltung arbeitet.
- Neues Steuerungsmodell (1990er). Die Verwaltung sollte betriebswirtschaftlich denken – mit Produkten, Kennzahlen und Budgets statt reiner Rechtsanwendung. Geblieben ist die Sprache: Wer heute von „Produkten“ einer Gemeinde liest, sieht ein Erbe dieser Zeit. Aufgegeben wurde der Anspruch, Verwaltung wie ein Unternehmen zu steuern.
- Doppik-Umstellung (2000er bis 2010er). Die kamerale Buchführung wich in den meisten Ländern der doppelten Buchführung. Erstmals tauchten Abschreibungen und Pensionslasten in kommunalen Haushalten auf – mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass der Sanierungsstau bei Schulen und Brücken sichtbar wurde.
- Gebiets- und Funktionalreformen. Gemeinden und Kreise wurden zusammengelegt, Aufgaben zwischen Ebenen verschoben. Der erhoffte Effizienzgewinn blieb umstritten; unstrittig ist, dass die Wege für Bürgerinnen und Bürger länger wurden.
Der gemeinsame Nenner: Reformen, die an Strukturen ansetzten, brauchten Jahrzehnte und lieferten weniger als versprochen. Reformen, die an einzelnen Verfahren ansetzten, wirkten schneller – blieben aber Stückwerk. Die Föderale Modernisierungsagenda versucht beides zugleich, und daran wird sie sich messen lassen müssen.
Warum frühere Anläufe versandet sind
Reformprogramme scheitern selten an ihren Zielen. Häufiger scheitern sie daran, dass Zuständigkeit und Finanzierung auseinanderfallen, dass Fristen ohne Sanktion bleiben – die OZG-Frist Ende 2022 ist das bekannteste Beispiel – oder dass ein Vorhaben mit dem Ende einer Legislaturperiode die politische Aufmerksamkeit verliert.
An der aktuellen Agenda wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt: Die einen halten sie für zu vorsichtig, weil sie an den Grundstrukturen des Föderalismus nichts ändert. Andere warnen, dass Genehmigungsfiktionen und der Abbau des Widerspruchsverfahrens Rechtsschutz verkürzen und Prüftiefe kosten könnten. Beide Einwände treffen einen realen Zielkonflikt: Tempo und Gründlichkeit lassen sich nicht gleichzeitig maximieren.
Was davon in der Gemeinde ankommt
Vieles aus der Agenda betrifft Bund und Länder, wird aber vor Ort ausgeführt. Für eine mittelgroße Stadtverwaltung heißt das konkret: Fristen bekommen Gewicht, weil ein Versäumnis künftig eine Rechtsfolge hätte. Verfahren müssen an gemeinsame technische Bausteine angeschlossen werden. Und Personal muss dafür qualifiziert werden – in einer Lage, in der Stellen ohnehin unbesetzt sind.
Wer wofür zuständig ist, erklärt Gemeinde, Landkreis, Land. Wie sich Landesrecht auf kommunale Fragen auswirkt, zeigt der Bundesland-Vergleich zum Kommunalrecht. Was Führung innerhalb dieser Grenzen bewegen kann, steht unter Digital Leadership in der Verwaltung.
Welche Qualifizierung hinter der Umsetzung steht, beschreibt Weiterbildung in der Kommunalverwaltung; die digitalen Grundfähigkeiten dahinter fasst Digitalkompetenz in Kommunen zusammen.
Häufige Fragen
Was ist die Föderale Modernisierungsagenda?
Ein Anfang Dezember 2025 von Bund und Ländern beschlossenes Paket mit über 200 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung, gegliedert in fünf Leitthemen von Bürokratieabbau bis bessere Rechtsetzung.
Was bedeutet Genehmigungsfiktion?
Dass ein Antrag nach Ablauf einer Frist als genehmigt gilt, auch wenn die Behörde nicht entschieden hat. Bund und Länder haben dafür eine Frist von drei Monaten ab Ende 2027 vereinbart; die rechtliche Umsetzung steht noch aus.
Gilt das Onlinezugangsgesetz noch?
Ja. Es wurde durch das OZG-Änderungsgesetz fortentwickelt, das im Juli 2024 in Kraft trat. Die ursprüngliche Frist Ende 2022 ist entfallen.
Warum dauert Verwaltungsreform so lange?
Weil Gesetzgebung, Ausführung und Finanzierung auf Bund, Länder und rund 11.000 Kommunen verteilt sind. Jede Veränderung braucht Abstimmung auf allen Ebenen – das ist der Preis des föderalen Aufbaus.