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Unter lernen.kommunalcampus.de lief bis 2025 eine gemeinsame Lernplattform mehrerer kommunaler Träger. Sie wurde eingestellt. KommunalCampus ist heute ein privates, redaktionell betriebenes Ratgeberportal und weder Nachfolger noch Angebot des früheren Verbundprojekts. Wir bieten selbst keine Kurse an und vermitteln keine Plätze. Mehr dazu unter Über KommunalCampus.
Wer im Rathaus arbeitet, lernt nie aus: Rechtsänderungen, neue Fachverfahren, digitale Werkzeuge. Diese Seite erklärt, wie Fortbildung in deutschen Kommunalverwaltungen organisiert ist – wer sie anbietet, welche Abschlüsse es gibt und wer sie bezahlt.
Zusammenfassung
- 🏫 Studieninstitute und Verwaltungsschulen tragen den Großteil der kommunalen Aus- und Fortbildung
- 📜 Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungsfachwirt und die Angestelltenlehrgänge I und II sind die klassischen Abschlüsse
- 💻 Digitalthemen sind seit dem Onlinezugangsgesetz feste Größe im Fortbildungsprogramm
- 💵 Dienstliche Fortbildung zahlt in der Regel der Arbeitgeber, nicht die Beschäftigten
Wer kommunale Weiterbildung anbietet
Die tragende Säule sind die Studieninstitute und Verwaltungsschulen. Das sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die Städte, Gemeinden und Landkreise gemeinsam unterhalten – meist als Zweckverband für eine Region. Sie sind im Bundesverband der Verwaltungsschulen und Studieninstitute zusammengeschlossen, der bundesweit einheitliche Standards für die Lehrgänge abstimmt.
Daneben stehen die kommunalen Spitzenverbände mit eigenen Bildungswerken, die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die Hochschulen für den öffentlichen Dienst der Länder sowie – für IT- und Digitalthemen – die kommunalen IT-Dienstleister und die Digitalakademien einzelner Bundesländer.
Welches Institut für eine bestimmte Kommune zuständig ist, hängt am Sitz der Verwaltung. Die Personalstelle im Rathaus weiß es; öffentlich einsehbar ist es über die Mitgliederlisten der Verbände.
Von der Ausbildung bis zum Aufstieg
Der übliche Einstieg ist die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beziehungsweise zum Verwaltungsfachangestellten. Wer weiterkommen will, absolviert die Aufstiegsfortbildung zum Verwaltungsfachwirt. Für Tarifbeschäftigte gibt es zusätzlich die Angestelltenlehrgänge I und II, die an vergleichbare Positionen heranführen.
Parallel dazu läuft die fachliche Fortbildung: kurze Seminare zu einzelnen Rechtsgebieten, zu Fachverfahren oder zu Themen wie Bürgerkommunikation und Konfliktbearbeitung am Schalter. Diese Angebote sind der Alltag – wenige Stunden bis wenige Tage, oft inzwischen online.
Digitalisierung als Dauerthema
Seit dem Onlinezugangsgesetz von 2017 und dem OZG-Änderungsgesetz, das im Juli 2024 in Kraft trat, ist die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ausdrücklich als Daueraufgabe angelegt – nicht als Projekt mit Enddatum. Das schlägt bis in die Fortbildungsprogramme durch: elektronische Akte, digitale Antragsstrecken, Datenschutz, Barrierefreiheit und seit einigen Jahren der Umgang mit KI-Werkzeugen.
Wie systematisch Kommunen dabei vorgehen und woran sich der Kompetenzstand messen lässt, steht auf der Seite Digitalkompetenz in Kommunen. Was von alledem am Ende beim Bürger ankommt, zeigt Das digitale Rathaus.
Weiterbildung im Ausländer- und Migrationsbereich
Ein eigener Schwerpunkt hat sich in den Ausländerbehörden entwickelt. Die Rechtslage ändert sich dort häufig, die Verfahren sind komplex, und viele Stellen werden über den Quereinstieg besetzt – also mit Beschäftigten, die das Aufenthaltsrecht nicht in der Ausbildung hatten.
Entsprechend gibt es seit einigen Jahren zugeschnittene Online-Kursreihen für den Migrationsbereich, teils aus europäischen Fördermitteln finanziert. Sie decken Aufenthaltstitel, Verfahrensabläufe und den Umgang mit Antragstellenden ab und sind bewusst so gebaut, dass sie sich neben dem Tagesgeschäft absolvieren lassen.
Was in diesen Verfahren aus Sicht der Antragstellenden gilt – welcher Titel wofür, welche Unterlagen, welche Fristen – erklären die Ratgeber unter Ausland & Migration.
Wer die Weiterbildung bezahlt
Dienstlich veranlasste Fortbildung zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber, also die Kommune. Sie findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Bei längeren Aufstiegsfortbildungen ist eine Rückzahlungsvereinbarung üblich: Wer kurz nach dem Abschluss kündigt, erstattet einen Teil der Kosten anteilig zurück.
Für Weiterbildung, die nicht dienstlich veranlasst ist, greifen die allgemeinen Instrumente – Bildungsurlaub nach Landesrecht, Förderprogramme des Bundes, steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten. Die Details unterscheiden sich je Bundesland erheblich.
Was auf dieser Seite bewusst nicht steht
Kein Kurskatalog, keine Termine, keine Preise. Solche Listen veralten schneller, als sie gepflegt werden können, und die Programme unterscheiden sich von Institut zu Institut. Wer ein konkretes Angebot sucht, fragt die eigene Personalstelle oder das regional zuständige Studieninstitut – das ist der kürzere Weg und die verlässlichere Auskunft.
Warum der Druck wächst
Fortbildung ist in Kommunalverwaltungen längst keine Kür mehr. Nach dem dbb Monitor öffentlicher Dienst 2026 fehlen im gesamten öffentlichen Dienst rund 600.000 Beschäftigte – etwa 30.000 Vollzeitäquivalente mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig kommen Aufgaben hinzu statt weg.
Das hat eine unmittelbare Folge für die Weiterbildung: Wenn Stellen unbesetzt bleiben, muss das vorhandene Personal mehr Aufgabenfelder abdecken. Qualifizierung ersetzt dann teilweise Rekrutierung – nicht aus pädagogischer Überzeugung, sondern weil es keine Alternative gibt.
Wie sehr das inzwischen auch nach außen wirkt, zeigt eine Forsa-Befragung vom Juli 2025: Nur noch 23 Prozent der Befragten hielten den Staat für handlungsfähig und in der Lage, seine Aufgaben angemessen zu erfüllen. Der Zusammenhang zwischen Personalausstattung, Qualifikation und dem, was am Schalter ankommt, ist damit keine Verwaltungsinnensicht mehr.
Bildungsurlaub: 14 Länder ja, zwei nein
Neben der dienstlich veranlassten Fortbildung gibt es den Bildungsurlaub – bezahlte Freistellung für selbst gewählte Weiterbildung. Er ist Landesrecht, und genau daran scheiden sich die Verhältnisse: In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz. In den übrigen 14 Bundesländern besteht ein Anspruch, typischerweise fünf Arbeitstage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren.
Die Details unterscheiden sich erheblich: Wartezeit nach Einstellung, anerkannte Veranstaltungen, Anmeldefristen, Regeln für Teilzeitkräfte und Azubis. Maßgeblich ist das Land, in dem der Arbeitsplatz liegt – nicht der Wohnort und nicht der Veranstaltungsort. Für Beamtinnen und Beamte gelten teils eigene dienstrechtliche Regelungen.
Wichtig für die Praxis: Bildungsurlaub ist ein Anspruch auf Freistellung, nicht auf Kostenübernahme. Die Seminargebühr zahlt in der Regel die oder der Beschäftigte selbst – anders als bei dienstlicher Fortbildung.
Digitalakademien und IT-Dienstleister
Für Digitalthemen hat sich neben den klassischen Studieninstituten eine zweite Struktur gebildet. Mehrere Bundesländer unterhalten Digitalakademien, die sich gezielt an kommunale Beschäftigte richten und Formate zu E-Government, Datenschutz, Prozessgestaltung und zuletzt KI anbieten – oft förderfinanziert und damit für die Kommunen günstiger als der freie Markt.
Dazu kommen die kommunalen IT-Dienstleister. Sie schulen primär auf ihre eigenen Fachverfahren – also auf das Programm, mit dem im Meldeamt oder in der Kasse tatsächlich gearbeitet wird. Diese Schulungen wirken im Alltag oft unmittelbarer als allgemeine Digitalseminare, weil sie am konkreten Werkzeug ansetzen.
Welche Akademie oder welcher Dienstleister für eine Kommune zuständig ist, ergibt sich aus der Mitgliedschaft im jeweiligen Zweckverband. Auch das weiß die Personalstelle.
Formate: was sich im Alltag durchgesetzt hat
- Präsenzseminar – nach wie vor Standard bei Lehrgängen mit Prüfung und bei Themen, die Austausch brauchen
- Webinar – zwei bis vier Stunden, fester Termin, inzwischen das häufigste Format für Rechtsänderungen
- Selbstlernkurs – zeitlich frei, gut für Grundlagen, schwach bei allem, was Rückfragen erfordert
- Lernpfad – mehrere aufeinander aufbauende Einheiten über Wochen, typisch für Quereinstiege
- Coaching – einzeln oder im Team, vor allem bei Führungsthemen
Die Verschiebung zum Digitalen ist real, aber nicht vollständig: Prüfungsrelevante Lehrgänge und Themen mit Konfliktanteil finden weiterhin überwiegend in Präsenz statt.
Vertiefende Artikel
Vier Themen, die in der kommunalen Fortbildung derzeit besonders häufig auftauchen – hier jeweils aus Bürgersicht erklärt:
- Digital Leadership in der Verwaltung – wer im Rathaus entscheidet, wie schnell und mit welchem Spielraum
- Künstliche Intelligenz in der Verwaltung – wo KI eingesetzt wird und wo das Gesetz Grenzen zieht
- Reform der öffentlichen Verwaltung – was in der Föderalen Modernisierungsagenda steht
- Barrierefreiheit und Alternativtexte – welche Regeln für Behördenseiten gelten
- Digitalkompetenz in Kommunen – der Referenzrahmen hinter den Digitalthemen
Häufige Fragen
Was ist ein Studieninstitut für kommunale Verwaltung?
Eine öffentliche Bildungseinrichtung, die mehrere Kommunen einer Region gemeinsam tragen. Sie führt die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten, die Aufstiegsfortbildung und das laufende Seminarprogramm durch.
Muss ich Fortbildung selbst bezahlen?
Bei dienstlich veranlasster Fortbildung normalerweise nicht – die trägt der Arbeitgeber und sie liegt in der Arbeitszeit. Bei langen Aufstiegslehrgängen ist eine anteilige Rückzahlung bei baldiger Kündigung üblich.
Kann ich als Quereinsteiger in der Verwaltung arbeiten?
Ja, das ist in vielen Bereichen möglich und in einzelnen – etwa im Ausländerwesen – seit Jahren gängige Praxis. Die fehlenden Rechtskenntnisse werden über begleitende Lehrgänge nachgeholt.
Gibt es die Kurse von lernen.kommunalcampus.de noch?
Nein. Die Plattform wurde 2025 eingestellt. Dieses Portal ist nicht ihr Nachfolger und kann weder Zugänge noch Kursinhalte bereitstellen. Wenden Sie sich an das für Ihre Kommune zuständige Studieninstitut.
Gibt es Bildungsurlaub in Bayern?
Nein. Bayern und Sachsen sind die beiden Bundesländer ohne Bildungsurlaubsgesetz. Dienstlich veranlasste Fortbildung ist davon unberührt – die läuft über den Arbeitgeber und nicht über den Bildungsurlaub.
Wie viele Beschäftigte fehlen im öffentlichen Dienst?
Der dbb Monitor öffentlicher Dienst beziffert die Lücke für 2026 auf rund 600.000 Beschäftigte – etwa 30.000 Vollzeitäquivalente mehr als im Vorjahr.