Gewerbesteuer: Wer sie zahlen muss und wie sie berechnet wird

Wer ein Gewerbe betreibt, zahlt in der Regel Gewerbesteuer an die Gemeinde. Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt vom Gewinn und vom Hebesatz vor Ort ab. Wir zeigen, wer zahlen muss und wie die Steuer berechnet wird.

Zusammenfassung

  • 🏢 Betrifft Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften, nicht die meisten Freiberufler
  • 💶 Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • 📊 Höhe hängt vom individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab
  • 🗓️ Vorauszahlungen werden quartalsweise fällig

Wer gewerbesteuerpflichtig ist

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder inländische Gewerbebetrieb – unabhängig von der Rechtsform. Das betrifft Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie die GbR oder OHG und Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG gleichermaßen. Freiberufler im Sinne des Einkommensteuergesetzes, etwa Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen, sind von der Gewerbesteuer ausgenommen, da sie kein Gewerbe im rechtlichen Sinne ausüben.

Freibetrag und Berechnung

Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr, Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben diesen Freibetrag nicht. Vom verbleibenden Gewerbeertrag wird zunächst die sogenannte Steuermesszahl von 3,5 Prozent berechnet, der daraus resultierende Messbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass sich die tatsächliche Mehrbelastung oft in Grenzen hält.

Hebesatz der Gemeinde

Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, er liegt bundesweit meist zwischen 200 und 580 Prozent. Großstädte setzen tendenziell höhere Hebesätze an als kleinere Gemeinden, die damit gezielt um Gewerbeansiedlungen konkurrieren. Den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde erfahren Sie beim örtlichen Finanz- oder Steueramt oder auf der Website Ihrer Kommune.

Wann die Gewerbesteuer fällig wird

Das Finanzamt setzt auf Basis des voraussichtlichen Jahresgewinns quartalsweise Vorauszahlungen fest, fällig jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung erfolgt eine Abrechnung, bei der zu viel gezahlte Beträge erstattet oder Nachzahlungen fällig werden.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Für die Gewerbesteuer gilt unabhängig davon der Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag – solange Sie darunter bleiben, fällt keine Gewerbesteuer an.

Kann ich den Hebesatz meiner Gemeinde beeinflussen?

Nein, der Hebesatz wird vom Gemeinderat beschlossen und gilt einheitlich für alle Gewerbebetriebe der Gemeinde. Bei der Standortwahl eines Unternehmens kann er aber ein Entscheidungsfaktor sein.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, was die Doppelbelastung in vielen Fällen weitgehend ausgleicht. Kapitalgesellschaften profitieren von dieser Anrechnung nicht.