Gesetzlich festgelegter Faktor, mit dem der Grundsteuerwert zum Messbetrag umgerechnet wird.
Die Steuermesszahl ist ein kleiner Faktor mit großer Wirkung – sie übersetzt den Wert eines Grundstücks in die Steuerbemessung.
Genauer erklärt
Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Promille- bzw. Prozentsatz, mit dem der Grundsteuerwert (bei der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag) multipliziert wird. Ergebnis ist der Steuermessbetrag.
Bei der Grundsteuer wurde die Messzahl mit der Reform deutlich abgesenkt, um die stark gestiegenen Grundstükswerte auszugleichen. Bei der Gewerbesteuer beträgt sie bundeseinheitlich 3,5 %.
Auf den Steuermessbetrag wenden die Gemeinden anschließend ihren Hebesatz an. Die Messzahl setzt also Bund bzw. Land, die konkrete Höhe steuert die Kommune über den Hebesatz.