Auto ummelden nach Umzug: Frist, Unterlagen und Kosten

Wenn Sie umziehen, müssen Sie in der Regel auch Ihr Auto bei der neuen Zulassungsstelle ummelden. Hier erfahren Sie, wie viel Zeit Sie dafür haben, welche Unterlagen nötig sind und ob Sie Ihr altes Kennzeichen behalten können.

Zusammenfassung

  • ⏰ Die Ummeldung muss unverzüglich nach dem Umzug erfolgen, sonst droht ein Verwarnungsgeld
  • 📄 Nötig sind Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie eine eVB-Nummer
  • 🔢 Seit 2015 können Sie Ihr altes Kennzeichen bundesweit behalten
  • 💶 Die Ummeldung kostet je nach Zulassungsstelle meist zwischen 15 und 30 Euro

Wann Sie Ihr Auto ummelden müssen

Nach einem Umzug müssen Sie die Adressänderung Ihres Fahrzeugs „unverzüglich“ bei der zuständigen Zulassungsstelle melden – in der Praxis bedeutet das: möglichst innerhalb weniger Tage, nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Wer die Änderung verschleppt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Ob Sie zwingend zur Zulassungsstelle müssen, hängt auch davon ab, ob Ihr neuer Wohnort im selben Zulassungsbezirk liegt wie der alte: Bei einem Umzug innerhalb desselben Bezirks reicht es oft, die neue Adresse eintragen zu lassen; bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks ist grundsätzlich ein persönlicher Termin bei der neuen Zulassungsstelle nötig. Im Zweifel gibt die örtliche Zulassungsstelle verbindlich Auskunft, ob und wie Sie tätig werden müssen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • bei Wunsch nach neuem Kennzeichen: die alten Kennzeichenschilder und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Kennzeichen behalten oder neu vergeben lassen

Seit einer Reform im Jahr 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit behalten – auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Bundesland ziehen. Sie müssen sich also nicht automatisch ein neues Kennzeichen mit dem Ortskürzel Ihres neuen Wohnorts zulegen, sondern können sich bei der Ummeldung aktiv für die Beibehaltung entscheiden. Möchten Sie dennoch ein neues Kennzeichen, ist auch das bei der Ummeldung möglich.

Was die Ummeldung kostet

Eine reine Ummeldung ohne Kennzeichenwechsel kostet meist zwischen 15 und 20 Euro, mit neuem Kennzeichen liegen die Kosten eher zwischen 25 und 30 Euro. Die genaue Höhe legt jede Zulassungsstelle selbst fest. Manche Zulassungsstellen bieten die Ummeldung inzwischen auch online an – fragen Sie vorab nach, ob das an Ihrem Wohnort möglich ist.

Weitere Behördengänge rund um den Umzug und andere Themen finden Sie in unserem Wegweiser für Bürger.

Häufige Fragen

Muss ich mein Auto auch ummelden, wenn ich nur innerhalb derselben Stadt umziehe?

Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, reicht oft die Aktualisierung der Adresse, ohne dass Sie ein neues Kennzeichen brauchen. Fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach, welches Vorgehen für Ihren Fall gilt.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?

Ja, seit 2015 ist das bundesweit möglich. Sie entscheiden bei der Ummeldung selbst, ob Sie das alte Kennzeichen behalten oder ein neues mit dem Ortskürzel Ihres neuen Wohnorts wählen möchten.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?

Bei verspäteter Ummeldung droht ein Verwarnungsgeld. Erledigen Sie die Ummeldung deshalb möglichst zeitnah nach dem Umzug.