Der Kirchenaustritt selbst lässt sich in keinem Bundesland per einfachem Brief oder E-Mail erklären – nötig ist entweder das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Stelle oder eine schriftliche Erklärung mit notariell bzw. öffentlich beglaubigter Unterschrift. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Bundesland-Vergleich zum Kirchenaustritt. Die folgenden zwei Vorlagen helfen bei den Schritten davor und danach: der Terminanfrage und der Korrektur des Kirchensteuerabzugs. Füllen Sie die Felder aus, der Brief rechts vervollständigt sich automatisch – danach „Ausfüllen & drucken“ (im Druckdialog lässt sich auch „Als PDF speichern“ wählen).
Musterschreiben: Termin für den Kirchenaustritt anfragen
Musterschreiben: Kirchensteuerabzug beim Arbeitgeber korrigieren
Kurz geprüft vor dem Absenden
- Diese Vorlagen ersetzen nicht die eigentliche Austrittserklärung – die braucht persönliches Erscheinen oder eine beglaubigte Schriftform.
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass zum Termin mitbringen.
- Austrittsbescheinigung aufbewahren – sie ist der Nachweis gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt.
- Kirchensteuerkorrekturen sind meist nur für wenige Monate rückwirkend möglich – zeitnah nachfassen.
Alle Details zu Zuständigkeit, Gebühr und Rechtsgrundlage je Bundesland: Kirchenaustritt im Bundesland-Vergleich.