Gesetzliche Pflicht, den Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder umzumelden.
Wer in Deutschland umzieht, muss das dem Amt melden – die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Genauer erklärt
Die Meldepflicht verpflichtet dazu, den Bezug oder Auszug einer Wohnung bei der Meldebehörde anzuzeigen. Sie ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz (BMG).
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden und dabei die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Beim Wegzug ins Ausland oder dem Aufgeben einer Nebenwohnung ist eine Abmeldung nötig.
Verstoße wie eine verspätete Anmeldung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Zuständig ist das örtliche Einwohnermeldeamt.