Die Führerscheinklasse D1E ergänzt die Klasse D1 um das Recht, einen schwereren Anhänger mitzuführen. Sie wird eher selten benötigt, etwa wenn ein Kleinbus mit einem größeren Gepäck- oder Materialanhänger kombiniert werden soll.
Zusammenfassung
- 🔹 Berechtigt zum Fahren von Klasse-D1-Zugfahrzeugen mit Anhänger über 750 kg
- 🔹 Mindestalter 21 Jahre
- 🔹 Schließt automatisch die Klasse BE mit ein
- 🔹 Eher selten benötigt, etwa für Kleinbusse mit größerem Gepäckanhänger
Was Sie mit Klasse D1E fahren dürfen
Die Klasse D1E erlaubt die Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Zugfahrzeug entspricht der Klasse D1 (Kleinbus bis 8 m, bis 16 Fahrgästplätze)
- Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter und Voraussetzungen
Das Mindestalter für die Klasse D1E beträgt 21 Jahre. Wie bei allen Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 sind eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest sowie die theoretische und praktische Prüfung Voraussetzung für die Erteilung.
Eingeschlossene Klassen und Besonderheiten
Mit der Klasse D1E ist automatisch die Klasse BE eingeschlossen. Die Klasse D1E wird in der Praxis eher selten benötigt, etwa wenn ein Kleinbus mit einem größeren Gepäck- oder Materialanhänger kombiniert werden soll. Auch hier gilt: Für die gewerbliche Fahrgästbeförderung ist zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.
Eine Übersicht aller Führerscheinklassen finden Sie in unserem Beitrag Führerscheinklassen im Überblick. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, findet Fristen im Beitrag zum EU-Führerschein-Pflichtumtausch.
Häufige Fragen
Wann brauche ich die Klasse D1E statt D1?
Immer dann, wenn Sie an einen Kleinbus der Klasse D1 einen Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse anhängen möchten.
Ist die Klasse BE in der Klasse D1E enthalten?
Ja, mit der Klasse D1E ist die Klasse BE automatisch mit abgedeckt.
Ab welchem Alter kann ich die Klasse D1E erwerben?
Das Mindestalter für die Klasse D1E liegt bei 21 Jahren.