Arbeitgeber verlangt ein Führungszeugnis? Behörde will eine beglaubigte Kopie? Vermieter braucht eine Meldebescheinigung? Diese drei Klassiker erledigen Sie im Bürgerbüro – vieles davon inzwischen auch online.
Zusammenfassung
- 📄 Führungszeugnis: im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz
- ✅ Beglaubigungen gibt es gegen kleine Gebühr – Original mitbringen
- 🏠 Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt
- 👶 Für Arbeit mit Kindern: erweitertes Führungszeugnis mit Aufforderung
Das Führungszeugnis
Das Führungszeugnis listet Eintragungen aus dem Bundeszentralregister – bei den meisten Menschen ist es leer. Beantragt wird es im Bürgerbüro oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz (mit Online-Ausweisfunktion). Für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen wird das erweiterte Führungszeugnis verlangt; dafür brauchen Sie eine Aufforderung des Arbeitgebers oder Vereins. Behördliche Zeugnisse werden direkt an die Behörde geschickt.
Amtliche Beglaubigungen
Beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Urkunden stellt das Bürgerbüro gegen eine kleine Gebühr aus – sofern das Original von einer deutschen Behörde stammt oder die Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt ist. Original mitbringen! Für private Zwecke oder ausländische Dokumente ist stattdessen oft ein Notar zuständig. Unterschriftsbeglaubigungen bieten viele Bürgerbüros ebenfalls an.
Die Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung bestätigt Ihren gemeldeten Wohnsitz – gebraucht etwa für Behörden, Banken oder die Eheschließung. Sie wird im Bürgerbüro sofort ausgestellt, in vielen Kommunen auch online. Für manche Zwecke ist die erweiterte Meldebescheinigung mit zusätzlichen Daten (z. B. Familienstand) nötig – geben Sie den Verwendungszweck bei der Beantragung an.
Alle Behördengänge im Überblick: Rathaus-Wegweiser. Online erledigen: Das digitale Rathaus.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich ein Führungszeugnis?
Im Bürgerbüro Ihres Wohnorts oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz mit der Online-Ausweisfunktion.
Wann brauche ich das erweiterte Führungszeugnis?
Für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen – dafür benötigen Sie eine Aufforderung des Arbeitgebers oder Vereins.
Was kann das Bürgerbüro beglaubigen?
Kopien von Dokumenten deutscher Behörden oder Kopien, die für deutsche Behörden bestimmt sind – für private Zwecke ist oft der Notar zuständig.