Viele Kommunen bieten einen Sozialpass oder Familienpass für Menschen mit geringem Einkommen an. Damit werden Freizeit, Kultur und Mobilität günstiger. Wir erklären, wer Anspruch hat und welche Vergünstigungen typischerweise dazugehören.
Was ein Sozialpass ist
Ein Sozialpass – je nach Kommune auch Bürgerpass, Förderpass oder Familienpass genannt – ist ein kommunales Angebot, das Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Mobilitätsangeboten erleichtert. Anders als staatliche Sozialleistungen ist der Pass keine bundesweit einheitliche Leistung, sondern wird von jeder Kommune eigenständig gestaltet.
Wer Anspruch hat
Anspruchsberechtigt sind in den meisten Kommunen Personen, die Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder eine Rente unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze beziehen. Manche Städte berücksichtigen zusätzlich Studierende mit BAföG-Bezug oder Familien mit Kinderzuschlag. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie beim Sozial- oder Bürgeramt Ihrer Kommune.
Welche Vergünstigungen es gibt
- vergünstigter oder kostenloser Eintritt in Schwimmbäder, Museen und Theater
- Nachlässe auf Volkshochschulkurse und Musikschulunterricht
- vergünstigte Tickets für Bus und Bahn im Nahverkehr
- Ermäßigungen bei kommunalen Sportvereinen oder Ferienangeboten für Kinder
Beantragung
Der Antrag wird beim Sozialamt oder Bürgeramt der Kommune gestellt. Benötigt werden in der Regel ein aktueller Leistungsbescheid als Einkommensnachweis sowie ein Ausweisdokument. Der Pass wird meist für ein Jahr ausgestellt und muss danach erneut beantragt werden.
Häufige Fragen
Gibt es einen Sozialpass in jeder Kommune?
Nein, das Angebot ist freiwillig und existiert nicht überall. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob es ein vergleichbares Programm gibt.
Kostet der Sozialpass etwas?
Die Ausstellung ist in den allermeisten Kommunen kostenlos, teils wird eine geringe Verwaltungsgebühr von wenigen Euro erhoben.
Muss ich den Pass jedes Jahr neu beantragen?
In den meisten Kommunen ja, da die Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig erneut geprüft werden. Der aktuelle Leistungsbescheid muss dann erneut vorgelegt werden.