Ob bei einer ungeplanten Schwangerschaft, finanziellen Sorgen oder allgemeinen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt: Schwangerschaftsberatungsstellen bieten kostenlose und vertrauliche Unterstützung. Hier erfahren Sie, welche Angebote es gibt und wann der sogenannte Beratungsschein nötig ist.
Zusammenfassung
- 🤝 Schwangerschaftsberatung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym
- 📄 Vor einem Schwangerschaftsabbruch ist eine Pflichtberatung nach § 219 StGB mit Beratungsschein gesetzlich vorgeschrieben
- ⏳ Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen
- 💶 Beratungsstellen helfen zusätzlich bei finanziellen Fragen, etwa zu Mutterschutz, Elterngeld und Stiftungsmitteln für Schwangere
Wer berät und wozu
Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es bei kommunalen Gesundheitsämtern sowie bei freien Trägern wie Caritas, Diakonie, AWO, Pro Familia oder Donum Vitae. Sie beraten zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Kind: von finanzieller Unterstützung über psychosoziale Begleitung bis zu Fragen bei einer ungewollten oder in einer Konfliktlage empfundenen Schwangerschaft. Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos, vertraulich und kann auf Wunsch anonym erfolgen.
Die Pflichtberatung nach § 219 StGB
Wer einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht, benötigt nach deutschem Recht zwingend eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle. Diese Pflichtberatung nach § 219 Strafgesetzbuch (StGB) endet mit der Ausstellung eines Beratungsscheins, der als Nachweis für die ärztliche Praxis dient. Zwischen dem Ausstellungsdatum des Beratungsscheins und dem eigentlichen Eingriff müssen gesetzlich mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Die Beratung selbst ist ergebnisoffen: Sie soll bei der eigenen Entscheidung unterstützen, ohne diese vorzugeben, und ist kostenfrei sowie ohne Vorlage persönlicher Dokumente möglich.
Themen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung
- finanzielle Hilfen während und nach der Schwangerschaft, etwa Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind
- Fragen zu Mutterschutz und Elterngeld
- Unterstützung bei Behördengängen und Anträgen
- psychosoziale Begleitung bei Sorgen, Konflikten in der Partnerschaft oder familiärem Druck
- Vermittlung an weitere Fachstellen, etwa Hebammen, Schwangerschaftsvorsorge oder Kinderschutzdienste
Wo Sie eine Beratungsstelle finden
Eine überregionale Suche nach anerkannten Beratungsstellen in Ihrer Nähe bietet die Plattform familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch das örtliche Gesundheitsamt oder Jugendamt vermittelt Kontakte. Weitere Informationen zu finanziellen Leistungen rund um Familie finden Sie in unseren Beiträgen zum Elterngeld und zum Kindergeld.
Häufige Fragen
Muss ich für eine Schwangerschaftsberatung meine Identität offenlegen?
Nein, die Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen und ist grundsätzlich kostenlos. Nur für bestimmte finanzielle Anträge, die über die Beratungsstelle gestellt werden, können Nachweise nötig sein.
Wie lange dauert es von der Pflichtberatung bis zum Abbruch?
Gesetzlich müssen mindestens drei Tage zwischen der Ausstellung des Beratungsscheins und dem Eingriff liegen. Diese Bedenkzeit ist verpflichtend und kann nicht verkürzt werden.
Bietet die Beratungsstelle auch Hilfe, wenn ich die Schwangerschaft fortsetzen möchte?
Ja, ausdrücklich. Die Beratungsstellen unterstützen unabhängig von der letztlichen Entscheidung, etwa bei finanziellen Hilfen, Wohnungssuche oder der Organisation von Betreuung nach der Geburt.