Sammelbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge, die eine Kommune erhebt.
Steuern, Gebühren, Beiträge – unter dem Begriff Kommunalabgaben bündelt sich, womit Gemeinden ihre Leistungen finanzieren.
Genauer erklärt
Kommunalabgaben sind die von Gemeinden und Kreisen erhobenen Geldleistungen. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder.
Man unterscheidet drei Grundtypen: Steuern ohne Gegenleistung (z. B. Grundsteuer, Hundesteuer), Gebühren für eine konkrete Leistung (z. B. Müll- oder Verwaltungsgebühren) und Beiträge für die Möglichkeit der Nutzung (z. B. Erschließungsbeitrag).
Für Gebühren und Beiträge gilt das Kostendeckungsprinzip: Sie sollen den Aufwand decken, aber keinen Gewinn erzielen. Erhoben werden Kommunalabgaben auf Grundlage von Satzungen.