Einwohnermeldeamt

Ältere Bezeichnung für die Meldebehörde, heute meist Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt.

Beim Umzug, beim Ausweis, bei der Meldebescheinigung – das Einwohnermeldeamt ist die zentrale Anlaufstelle rund um den Wohnsitz.

Genauer erklärt

Das Einwohnermeldeamt (oft Teil des Bürgerbüros) führt das Melderegister der Gemeinde. Es erfasst, wer wo mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Zu seinen Aufgaben gehören An-, Ab- und Ummeldungen, das Ausstellen von Meldebescheinigungen und Ausweisdokumenten sowie Melderegisterauskünfte. Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz (BMG).

Beim Zuzug gilt die Meldepflicht: Man muss sich binnen zwei Wochen anmelden und dabei die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Als Behörde wird es rechtlich auch Meldebehörde genannt.